Das Regelungsverfahren der Bundesregierung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU zur Änderung der UVP-Richtlinie. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie läuft am 16. Mai 2017 aus. Neben der Umsetzung der Richtlinie strebt das BMUB durch die Gesetzesänderung auch eine Vereinfachung, Harmonisierung und anwenderfreundlichere Ausgestaltung des Rechtsbereichs an.
Die Neustrukturierung des UVPG wird durch DLT und DStGB überwiegend begrüßt. Die Bündelung von Vorschriften sowie die an vielen Stellen vorgenommenen Klarstellungen werden voraussichtlich die Verwaltungspraxis vereinfachen und eine gesteigerte Rechtssicherheit des Verfahrens bewirken. Zugleich weisen DLT und DStGB darauf hin, dass sich durch die erhebliche Erweiterung des behördlichen Prüfungsumfangs, bspw. durch Vorgaben für Störfallbetriebe, durch die Einführung weiterer Gesetzesanlagen (neue Anlagen 2 und 4) oder Ergänzungen der neuen Anlage 3 (Anlage 2 alt), der Erfüllungsaufwand für die zuständigen Behörden und der Beratungsaufwand in der Praxis weiter erhöhen wird.