Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt, das vom Bundesumweltministerium zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt neu eingerichtet wurde, stehen seit dem Jahr 2011 jährlich 15 Mio. € - auch für kommunale Antragsteller – zur Verfügung (s. DStGB-Aktuell 1213-16). Mit diesen Mitteln werden unter anderem Arten in der besonderen Verantwortung Deutschlands, 30 besonders herausragende Hotspots der Biologischen Vielfalt und besondere Ökosystemdienstleistungen, beispielsweise von Mooren, Auen und Wäldern, geschützt und entwickelt.
Die Daten zur Natur 2012 belegen, dass dank intensiver Anstrengungen des staatlichen, kommunalen und ehrenamtlichen Naturschutzes in den letzten Jahren Erfolge im Naturschutz und in der naturverträglichen Nutzung der biologischen Vielfalt in Deutschland erzielt wurden. Die aktuellen Roten Listen, die Auskunft über den Gefährdungsgrad von Bestandteilen der Biologischen Vielfalt geben, haben laut Bundesumweltministerium (BMU) nunmehr eine deutlich verbesserte Datengrundlage und Aussagekraft. Aktuell sind fast 28 % der bewerteten Wirbeltiere bestandsgefährdet, weitere 7 % sind bereits ausgestorben oder verschollen. Als Erfolge für den Artenschutz werden beispielsweise die Bestandsentwicklungen von Fischotter, Wolf und Biber bezeichnet. Diese Trends zeigen, dass gezielte Management- und Schutzkonzepte einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten können, wenn sie die lokalen Besonderheiten berücksichtigen.
Die Bundesregierung wird bis zum nächsten Frühjahr den ersten Rechenschaftsbericht zur Erreichung der Ziele und zur Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Aktionsfeldern der Strategie vorlegen. Ein Hintergrundpapier zu den „Daten zur Natur“ ist unter www.bfn.de veröffentlicht.