BMU-Förderprogramm für Hotspots der biologischen Vielfalt

In diesem Förderschwerpunkt können Projekte dann gefördert werden, wenn sie sich räumlich auf die Hotspots, die in der ausgearbeiteten Karte dargestellt sind, beziehen oder zumindest einen maßgeblichen Teil eines Hotspots abdecken. Sie müssen einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Optimierung des gesamten Hotspots leisten. Für jeden Hotspot sollen ein Konzept erarbeitet und vorbildliche Maßnahmen umgesetzt werden. Diese sollen Prozesse in die Wege leiten, die helfen, die naturraumtypische Vielfalt von Landschaften, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften sowie die gebietstypische, natürlich und historisch entstandene Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern.

Antragsberechtigt sind „regionale Partnerschaften“, die die langfristige Sicherung des Hotspots unter Beteiligung der relevanten Interessensgruppen bzw. Akteure gewährleisten können. In der Partnerschaft können vertreten sein:
-    Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden;
-    Naturschutzverbände und sonstige kompetente Naturschutzakteure (Stiftungen, Fördervereine von Naturparks, Biosphärenreservaten, etc.);
-    Wirtschafts- und Sozialpartner (z. B. aus den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus, Handel, Gewerbe, Industrie, etc.).
Weitere Bereiche können einbezogen werden. In jedem Fall müssen alle drei Bereiche (kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzakteure und Wirtschafts- und Sozialpartner) vertreten sein.

Das BfN informiert unter www.biologischevielfalt.de über die vier Förderschwerpunkte des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“. Hier finden sich auch Informationen zum neuen Förderschwerpunkt „Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland“ einschließlich eines Aufrufs zur Einreichung von Projektskizzen mit näheren Angaben zum Verfahren.

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