Der BUND hatte seinen Antrag damit begründet, dass in Deutschland täglich rund 3.500 neue Euro-6-Dieselautos verkauft werden, die aber teilweise im normalen Straßenbetrieb den gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwert von 80 mg/km erheblich überschreiten. Der BUND wollte erreichen, dass nur noch der Vertrieb solcher Fahrzeuge erlaubt wird, für die nachgewiesen ist, dass sie den Grenzwert im tatsächlichen Betrieb auch einhalten. Einen entsprechenden Antrag hatte das Kraftfahrtbundesamt abgelehnt, sie sah sich nicht als zuständige Behörde an.
Jüngste Testversuche des ADAC haben ergeben, dass von den 38 getesteten Diesel-Autos lediglich zwei Fahrzeuge den Grenzwert von 80 mg/km Stickoxid einhalten. Die meisten Fahrzeuge fielen durch – teilweise überschritten sie den erlaubten Grenzwert im Realbetrieb um mehr als 900 Prozent. Im Zuge dieser Untersuchung hat der ADAC zudem festgestellt, dass manche Euro-6-Diesel sogar noch mehr Schadstoffe ausstoßen als die älteren Euro-5-Diesel, bezüglich derer aktuell Fahrverbote diskutiert werden.
Das VG Schleswig hat den Eilantrag des BUND nun abgelehnt. Maßgeblich bei den aktuell vorhandenen EG-Typengenehmigungen seien die alten Prüfverfahren ohne Berücksichtigung der im Realbetrieb ausgestoßenen Schadstoffe. Auch wenn zukünftig auf die Messungen im Realbetrieb von Fahrzeugen abgestellt werde, betreffe dies nicht bereits erteilte Typengenehmigungen. Das VG Schleswig erklärte dazu, es könne nicht auf nationaler Ebene das Kraftfahrtbundesamt dazu verpflichten, über das zwingende Unionsrecht hinaus strengere Anforderungen bezüglich der Emissionswerte einzufordern.
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