OLG Stuttgart: Bussgeld bei Verbotswidrigem Befahren einer Umweltzone

Ein Lkw des betroffenen Küchen- und Möbelmontageunternehmens hatte Anfang 2016 die Umweltzone Stuttgart befahren, obwohl das Fahrzeug nur über eine rote Plakette verfügte und keine Ausnahmegenehmigung vorlag. In dem konkreten Fall hätte dem Fahrzeug durch die Nachrüstung eines Partikelfilters jedoch eine grüne Plakette verliehen werden können. Gegen den Betroffenen setze die Stadt Stuttgart per Bescheid den Verfall eines Geldbetrages auf letztlich 2 500 Euro fest. Bei der Höhe des festgesetzten Betrages orientierte sich die Stadt an dem Preis für die Nachrüstung eines Partikelfilters.

Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Stuttgart ist nun mittels Rechtsbeschwerde durch das OLG Stuttgart zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen worden. Das OLG bemängelt, dass der Vorteil, den der Betroffene durch die im Sinne von § 29a Abs. 2 OWiG mit der Geldbuße bedrohten Handlung erlangt hat, sich nicht auf die Kosten einer möglichen Nachrüstung beläuft. Das Fahren des Lkw sei ausschließlich innerhalb von Umweltzonen untersagt. Mit roter Plakette könne der Lkw außerhalb der Umweltzonen regulär genutzt werden.

Das OLG Stuttgart stellt fest, dass der durch die Verwendung des Lkw erzielte Vorteil nicht gleichgesetzt werden dürfe mit den ersparten Aufwendungen für den Einbau eines Partikelfilters. Vielmehr habe der Betroffene den Vorteil erlangt, das Fahrzeug im Februar 2016 am fraglichen Tag in einer Umweltzone eingesetzt zu haben. Der Vorteil dieser Nutzung kann nach Auffassung des Senats – ggf. durch Schätzung nach § 29a Abs. 3 OWiG – eher anhand eines Tagesmietpreises eines vergleichbaren Lkw mit grüner Plakette ermittelt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie das Amtsgericht Stuttgart in der erneuten Verhandlung entscheiden wird. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund der Diskussion über Umweltzonen, blaue Plaketten oder Diesel-Fahrverbote derartige Fragestellungen künftig häufiger diskutiert werden und auch die Einhaltung von Umweltzonen stärker kontrolliert wird. Insbesondere durch die Gerichtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen viele Luftreinhaltepläne deutscher Großstädte sind Fragen der Luftreinhaltung und ihre Auswirkungen auf vielfältige Lebensbereiche von Bürgerinnen und Bürgern jedenfalls wieder auf der aktuellen politischen Agenda.

(Foto: © FM2 - Fotolia.com)

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