Die Einführung einer blauen Plakette als Ergänzung zu den bereits bestehenden grünen, gelben und roten Plaketten wird diskutiert, um Dieselfahrzeuge, die besonders viel Stickoxyd ausstoßen, aus Innenstädten fernzuhalten. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.09.2016 ist die Verunreinigung der Luft mit Schadstoffen wie Feinstaub und Stickstoffdioxiden verstärkt auf die politische Agenda gerückt. In dem Urteil hatte das Gericht festgestellt, dass als Maßnahme in den Luftreinhalteplänen der Bezirksregierung Düsseldorf für die Stadt Düsseldorf auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erwogen werden müssten. Für derartige Fahrverbote bedürfe es keiner blauen Plakette, ein entsprechendes Instrumentarium stünde bereits zur Verfügung. Wir verweisen insoweit auf die Beiträge in DStGB-Aktuell 3716-11 vom 16.09.2016. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des VG Düsseldorf ist auch die Einführung einer blauen Plakette erneut diskutiert worden.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung der Verkehrsminister der Länder befürwortete Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) andere Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionen in Städten und Gemeinden. Wirksamer sei insbesondere die Umrüstung von Bussen, Taxen und behördlichen Fahrzeugen auf alternative Antriebe. Auch der Autoclub ADAC hält andere Maßnahmen als Fahrverbote für zielführender. Insbesondere müssten Automobilhersteller Fahrzeuge mit niedrigeren Stickoxidemissionen anbieten und das volle Potenzial zur Senkung dieser Luftschadstoffe ausschöpfen. Der Umweltverband BUND bedauert dahingegen die Abstimmung gegen die blaue Plakette.
Anmerkung:
Aus kommunaler Sicht ist die Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz zu begrüßen. Durch die Schaffung der Umweltzonen seit dem Jahr 2008 sind Städten und Gemeinden bereits hohe Kosten und viel bürokratischer Aufwand entstanden, ohne dass die Umweltzonen eine große Wirkung gezeigt haben. Eine Kontrolle von Kfz-Plaketten in Umweltzonen ist für Kommunen bei der derzeitigen Personallage kaum leistbar. Die blaue Plakette oder Fahrverbote sind zudem keine Lösung, denn niemand kann wollen, dass der Verkehr in Kommunen effektiv lahmgelegt wird.
Da die Ursache für Luftverschmutzung nicht immer auf den örtlichen Pkw-Verkehr, sondern häufig auch auf externe Faktoren wie Industrie, Landwirtschaft oder Schifffahrt zurückzuführen ist, würden diese Belastungen der Luft auch bei einem Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge fortbestehen. Eine derart einseitige Belastung ist nicht angemessen.
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