Bundesregierung zu Gesundheitsrisiken durch Feinstaub

Neben einer von Greenpeace geförderten Studie habe auch eine Untersuchung der Health and Environment Alliance entsprechende Hinweise geliefert und „Handlungsbedarf aufgezeigt“. Berechnungen des Bundesumweltamtes zeigten ebenfalls, dass eine verkürzte Lebensdauer, etwa wegen akuter Atemwegserkrankungen oder Lungenkrebs, auf die Feinstaubbelastung der Bevölkerung zurückgeführt werden könne.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die vorgenommenen Analysen zur Ermittlung der Sterberisiken zwar auf etablierten, statistischen Verfahren basierten, diese aber dennoch mit hohen Unsicherheiten behaftet seien. Dies müsse bei der Interpretation und Kommunikation der Ergebnisse berücksichtigt werden. Trotzdem hätten die Ergebnisse der Studien unter anderem dazu geführt, dass in der letzten Novelle der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen weitergehende Anforderungen an die Begrenzung der Feinstaubemissionen nach dem Stand der Technik gestellt worden seien. Darüber hinaus argumentiert die Regierung, dass die Energiewende „der wichtigste politische Hebel zur langfristigen Ablösung auch der fossilen Energiegewinnung und damit auch zur Reduktion von Feinstaub und anderer gesundheitsrelevanter Emissionen“ sei.

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass sie keine Informationen über systematische Grenzwertüberschreitungen im Hinblick auf einen oder mehrere Luftschadstoffe habe, die durch die Verbrennung von Kohle in Kohlekraftwerken in die Luft gelangten. Die Einrichtung und der Betrieb von Messplätzen und Messeinrichtungen in Kohlekraftwerken sei verordnungsrechtlich geregelt, erklärt sie weiter. Die Betreiber müssten den ordnungsgemäßen Einbau von Mess- und Auswerteeinrichtungen vor Inbetriebnahme der Anlage ebenso nachweisen wie die jährlich wiederkehrende Kalibrierung und Funktionsüberprüfung der Messeinrichtungen. Die Ergebnisse müssten der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ausfälle, etwa wegen Wartung oder Störung, könnten jedoch nicht gänzlich vermieden werden, räumt die Regierung ein.

Die Antwort der Bundesregierung (18/276) ist online abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800276.pdf

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