Public-Viewing-Verordnung zur Fußball-WM 2010

„Anrede,

für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum oben genannten Verordnungsentwurf bedanken wir uns. Die kurze Rückäußerungsfrist widerspricht allerdings dem Zweck der §§ 47, 62 GGO, § 51 BImSchG, da die Erarbeitung und Rückkopplung einer Stellungnahme mit unseren Mitgliedsverbänden und -kommunen unnötig erschwert wird. Insbesondere angesichts des seit langem feststehenden Termins für die Fußball-WM 2010 ist der nun entstandene Zeitdruck nicht nachvollziehbar.

In inhaltlicher Hinsicht wäre es im Interesse der ausführenden Immissionsschutzbehörden hilfreich, wenn in der Verordnung selbst näher definiert würde, unter welchen Voraussetzungen, insbesondere ab welcher Zuschauerzahl von einer Public-Viewing-Anlage auszugehen ist. Ob die Bundesländer entsprechende Konkretisierungen in Form von Landesverordnungen (Beispiel: Baden-Württembergische Verordnung zu EM 2008: mindestens zwanzig Personen) rechtzeitig vornehmen, ist derzeit ungewiss.

Kritisch sehen wir weiterhin, dass die ursprünglich mit der Fußball-WM 2006 im eigenen Land begründete Ausnahmesituation inzwischen immer weiter ausgeweitet wird. Die Anforderungen an Public-Viewing-Veranstaltungen sollten deshalb in das bestehende Lärmschutzregelwerk integriert und zugleich Ausnahmekriterien konkretisiert werden, statt wiederkehrende Ausnahmeverordnungen zu erlassen. Für die kommunalen Vollzugsbehörden ist die zunehmende Vielfalt an Maßstäben und Ausnahmen beim Lärmschutz dem Bürger gegenüber kaum noch zu vermitteln. Der vorgeschlagene integrierte Regelungsansatz hätte zudem den Vorteil, dass zugleich die derzeitigen Unsicherheiten im Zusammenhang mit seltenen Ereignissen wie Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen, auch in Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern, behoben werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen “



Bei Interesse kann der Verordnungsentwurf bei der Hauptgeschäftsstelle des DStGB, Bonner Büro, August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, Telefon 0228 / 95 96 2-11, eMail: claudia.wissen@dstgb.de angefordert werden.

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