Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel sei bei Europa- und Weltmeisterschaften mittlerweile Tradition. „Daher wird es auch in diesem Jahr eine eigene Verordnung für das sogenannte Public Viewing geben. Dadurch sind Ausnahmen beim Lärmschutz möglich, gleichzeitig stellen wir einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner sicher. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden.", so Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks:
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen. Hierbei berücksichtigen die Kommunen etwa das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen.