In ihrer Antwort vom 12.01.2011 (BT-Drs. 17/4409) teilt die Bundesregierung mit, dass aus Mitteln aus dem Konjunkturpaket II Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen in Höhe von insgesamt 195 Mio. Euro angestoßen wurden. Die Frage, ob nach Auslaufen des Konjunkturpakets II die Bund-Länder-Gespräche über Finanzhilfen für die Kommunen fortgesetzt werden, beantwortet die Bundesregierung mit einem Hinweis auf die Finanzverantwortung der Länder gemäß Art. 104a GG und auf den hohen Konsolidierungsbedarf des Bundeshaushalts.
Die Antworten aus dem Fragenkatalog enthalten auch Angaben zum Stand der Lärmminderungsplanung und zu den Umsetzungskosten. Insofern wird der vom DStGB angegebene Mittelbedarf von rund zwei Milliarden Euro allein für die Lärmsanierung kommunaler Straßen bestätigt. Im Übrigen wird auf eine laufende Untersuchung des Umweltbundesamtes verwiesen.
(III/4 870-43 Dr. Simon Burger, 08.02.2011)