Bundesrat stimmt Public-Viewing-Verordnung zur Fußball-WM zu

Die Verordnung enthält im Vergleich zu den Jahren 2006 und 2010 keine großen Veränderungen. Sie sorgt dafür, dass Fußballspiele aus Brasilien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr, in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht, gezeigt werden dürfen. 

Der DStGB hatte mit Schreiben vom 13.03.2014 zur Public-Viewing-Verordnung Stellung genommen und diese grundsätzlich begrüßt. Der Schwerpunkt wird sachgerecht auf den Vollzug vor Ort in den Städten und Gemeinden gelegt. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der zuständigen Behörden bei der Zulassung entsprechender Vorhaben können der Schutz der Allgemeinheit beziehungsweise das Ruheinteresse der Nachbarschaft sowie das herausragende öffentliche Interesse an der WM in einen interessengerechten Ausgleich gebracht werden. 

Die Verordnung ist im Volltext online abrufbar unter www.bmub.bund.de. Dort ist auch ein Fragen- und Antwortenkatalog zur Verordnung verfügbar.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.