Die Verordnung enthält im Vergleich zu den Jahren 2006 und 2010 keine großen Veränderungen. Sie sorgt dafür, dass Fußballspiele aus Brasilien auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr, in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht, gezeigt werden dürfen.
Der DStGB hatte mit Schreiben vom 13.03.2014 zur Public-Viewing-Verordnung Stellung genommen und diese grundsätzlich begrüßt. Der Schwerpunkt wird sachgerecht auf den Vollzug vor Ort in den Städten und Gemeinden gelegt. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der zuständigen Behörden bei der Zulassung entsprechender Vorhaben können der Schutz der Allgemeinheit beziehungsweise das Ruheinteresse der Nachbarschaft sowie das herausragende öffentliche Interesse an der WM in einen interessengerechten Ausgleich gebracht werden.
Die Verordnung ist im Volltext online abrufbar unter www.bmub.bund.de. Dort ist auch ein Fragen- und Antwortenkatalog zur Verordnung verfügbar.