Stärkung der Baukultur in den Städten und Gemeinden

1.    Unattraktive Städte und Gemeinden beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität der Bewohner. Sie gefährden auch ihre Funktion als Wirtschaftsstandort. Die Gewährleistung einer Baukultur auf hohem Niveau in den Städten und Gemeinden ist daher eine bedeutsame, dauerhafte und umfassende Allgemeinaufgabe, die alle angeht.

2.    Baukultur kann nicht von oben verordnet werden. Sie muss als konstruktiver und kreativer Dialogprozess in den Städten und Gemeinden unter Einbeziehung aller Verantwortlichen entwickelt werden.

3.    Die öffentlichen Bauherrn – Bund, Länder und Gemeinden – tragen mit ihrer Vorbildwirkung bei der Planung, dem Bau und der Pflege von Bauvorhaben eine besondere Verantwortung.

4.    Die aufgrund der desolaten Finanzsituation in den Kommunen stattfindenden Personaleinsparungen insbesondere in den Planungs-, Bau- und Denkmalämtern gehen zu Lasten der Baukultur. Eine rasche und die Städte und Gemeinden stärkende Gemeindefinanzreform des Bundes, die ein ausreichendes Maß an qualifiziertem Personal in den Bauämtern der Gemeinden sichert, ist daher zur Stärkung der Baukultur unabdingbar.

5.    Baukultur wird immer vor Ort, also in der Gemeinde erlebbar. Die Innenstädte und Ortskerne sind in jüngerer Zeit nicht zuletzt aufgrund des z. T. erheblichen Rückgangs der Wohnbevölkerung, insbesondere in den ostdeutschen Städten und Gemeinden, erheblich geschwächt worden. Die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne und die Bildung von Wohneigentum insbesondere in innerstädtischen Altbaubeständen muss daher vorrangiges Ziel von Bund, Ländern und Gemeinden sein. Der Bund bleibt aufgefordert, zur Stärkung der Baukultur den Städten und Gemeinden auf hohem Niveau Stadterneuerungsmittel dauerhaft für die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne zur Verfügung zu stellen.

6.    Besonderer Augenmerk gilt dem von allen Bürgern erlebbaren öffentlichen Raum. Eine hohe Gestaltqualität der öffentlichen Plätze und Räume in den Städten und Gemeinden ist in besonderer Weise geeignet, eine vitale Mischungsvielfalt zu gewährleisten und den sozialen und gesellschaftlichen Ansprüchen an Baukultur Genüge zu tun.
 

7.    Jedes Gebäude und jeder Platz in einer Gemeinde hat eine eigene Geschichte, eigene Wurzeln und steht in einem anderen Kontext zur umgebenden Bebauung. Qualitätsvolle Baukultur setzt daher insbesondere das Eingehen auf den „genius loci“ voraus. Das Schwarzwaldhaus gehört ebenso wenig ins Münsterland wie das kanadische Trapperhaus in den Schwarzwald.

8.    Die Gewährleistung einer qualitätsvollen Gestaltung erfordert die Sensibilität für gestalterische Werte. Diese ist um so mehr zu erreichen, je mehr die Einsicht wächst, dass die örtliche Gemeinschaft selbst in eigener Verantwortung für gute Architektur und Baukultur in der Gemeinde zu sorgen hat. Der Anspruch an eine niveauvolle Baukultur setzt daher die Einbindung aller Akteure, also insbesondere der Bürger, der Architekten, der Kultur, des Handels und der Dienstleistung, voraus.

9.    Die Durchführung öffentlicher Planungswettbewerbe sowie eine fachkundige Beratung durch Architekten sowie durch Gestaltungsbeiräte bieten beste Voraussetzungen für ein qualitätsvolles Bauen und sollten daher genutzt werden.

10.    Die „Initiative Architektur und Baukultur“ der Bundesregierung beinhaltet als Plattform eine sehr gute Möglichkeit, den öffentlichen Dialog über die Qualität des Planungs- und Bauwesens in Deutschland zusammenzuführen und damit einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Baukultur in Deutschland zu leisten.

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