50 Jahre Baugesetzbuch: Expertenbericht zur Novellierung des Städtebaurechts übergeben

Dieser Bericht dient als Auftakt zu einer Novelle des Bauplanungsrechts, die nach den Worten von Minister Dr. Ramsauer noch im Jahr 2011 abgeschlossen sein soll. Hintergrund der jetzigen Novellierung ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 in dem u. a. heißt:

„Es gilt, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken … Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassen prüfen.“

Zur Vorbereitung des Gesetzvorhabens hat das BMVBS das Difu mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung von vier mittlerweile stattgefundenen Expertengesprächen („Berliner Gespräche“) zur Novellierung des Städtebaurechts beauftragt. In den vier Veranstaltungen, die unter Beteiligung des DStGB, des BMVBS, der Bundesländer sowie von Vertretern aus der Gerichtsbarkeit, der Wissenschaft, der Rechtsanwaltschaft und der Kommunen stattgefunden haben, wurden folgende vier Themen erörtert:

-          Klimaschutz und Förderung erneuerbarer Energien im Städtebaurecht

-          Änderungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung

-          Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung

-          Besonderes Städtebaurecht und sonstiges.

Die aus den „Berliner Gesprächen“ entwickelten Vorschläge liegen nunmehr vor. Sie enthalten Anregungen im Hinblick auf den Regelungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten. Sie dienen damit als fachliche Grundlage für die Ausarbeitung eines Referenten- sowie späteren Gesetzentwurfs.

Der Ergebnisbericht der „Berliner Gespräche zum Städtebaurecht“ ist inzwischen dokumentiert und kann unter www.difu.de heruntergeladen werden.

Im Grundsatz entsprechen die Vorschläge aus den „Berliner Gesprächen“ der Forderung des DStGB, wonach sich die jetzige Novellierung des Städtebaurechts an den Grundsätzen „Weniger ist Mehr“ auszurichten hat und sich daher auf das unbedingt erforderliche beschränken sollte.

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