Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld sind haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Verschiedene Altersgrenzen sind zu beachten. Schülerinnen und Schüler erhalten Leistungen, sofern Sie noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Welche Leistungen gibt es?
-    Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten für Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Eintritt in ein Museum oder einen Zirkus im Rahmen eines Schulausfluges,  können i.d.R. übernommen werden. Ein Taschengeld wird nicht gezahlt.

-    Schulbedarf
Für notwendige Schulmaterialien, wie z.B. Schulranzen, Sportkleidung, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien werden Pauschalen gewährt. Zum 01.02. eines jeden Jahres werden 30€ und zum 01.08. eines jeden Jahres 70€ direkt an den Antragsteller überwiesen.

-    Zuschuss zu den Schülerfahrtkosten
Schüler erhalten einen Zuschuss, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z.B. vom Land oder von der Kommune) übernommen werden.

-    Angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, können die Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung übernommen werden.

-    Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können die Kosten zum Teil übernommen werden. I.d.R. ist ein Eigenanteil von 1€ selbst zu zahlen.

-    Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Es können Kosten in Höhe von maximal 10€ monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote erstattet werden, damit Kinder und Jugendliche mitmachen können.

Die Antragsberechtigten erhalten diese Leistungen entweder durch Gutscheine, Direktzahlung an den jeweiligen Anbieter oder durch Überweisung ausgezahlt.

Was müssen Sie tun, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

Die Leistungen müssen beim Jobcenter oder den Landkreisen oder kreisfreien Städten beantragt werden.

Weitere Informationen unter www.bildungspaket.bmas.de/

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