Neue Regelsätze und Bildungspaket im SGB II beschlossen

Neue Regelsätze und Bildungspaket

Am 29.3.2011 ist das Gesetz zur Neuregelung der Regelsätze und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit dem Gesetz werden die Regelsätze erhöht und für die Kinder ein umfängliches Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt.

Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert. Dafür wird ein umfängliches Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, das folgende Elemente enthält:

  • Wie bisher erhalten Kinder 100 Euro jährlich für Schulmaterialien;
  • Neben mehrtägigen Klassenfahrten werden zukünftig auch eintägige Schulfahrten bezahlt;
  • Die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird übernommen.
  • Bei Bedarf erhalten die Kinder angemessenen notwendigen Nachhilfeunterricht.
  • Für Mitgliedschaften in Vereinen, Musikschulen oder vergleichbaren Aktivitäten erhalten Kinder 120 Euro pro Jahr.

--> Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket 

Außerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten die Kommunen bis einschließlich dem Jahr 2014  400 Mio. Euro pro Jahr entweder zur Finanzierung von Jugendsozialarbeit oder für Essen in Kinderhorten.

Mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes werden die Kreise und kreisfreien Städte als kommunale Träger der Grundsicherung beauftragt. Die Kreise können auf der Basis einer landesrechtlichen Grundlage die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung heranziehen.

Die mit der Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes verbundenen Aufwendungen bekommen die Kommunen durch den Bund erstattet. Der Bund beteiligt sich in den Jahren 2011 bis 2013 an den Kosten der Unterkunft und Heizung mit 30,4 %. Da ab 2014 die 400 Mio. Euro vom Bund nicht mehr gewährt werden, wird diese Quote dann auf 27,6 % abgesenkt. Für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes gibt es eine zusätzliche Bundesquote in Höhe von 5,4 % (778 Mio. Euro). Diese Quote wird bis zum Jahr 2012 festgeschrieben. Ab 2013 wird jährlich eine Anpassung an Hand der tatsächlichen Kosten des Vorjahres erfolgen.

Darüber hinaus übernimmt der Bund schrittweise bis 2014 die Ausgaben zur Grundsicherung im Alter. Ab 2012 wird der Bund  45 %, ab 2013  75 % und ab 2014  100% tragen. Die Aufwendungen der Kommunen liegen hierfür zurzeit bei rund 3,9 Mrd. Euro.

Der DStGB begrüßt den gefundenen Kompromiss. Dies gilt insbesondere für die bedingungslose Übernahme der Grundsicherungskosten im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch die Einigung zu den Regelsätzen ist richtig. Eine weitere Erhöhung hätte zu erheblichen Mehraufwendungen der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft geführt.

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