„Mit der Verfassungsänderung können die Kommunen und die Agenturen für Arbeit ihre bewährte Zusammenarbeit bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen fortsetzen“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Die zwei Jahre dauernde Diskussion über Verwaltungsstrukturen ist damit endlich beendet und die Beschäftigten in den Jobcentern können sich voll auf ihre Aufgabe, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen konzentrieren.
Die bisherigen Arbeitsgemeinschaften als gemeinsame Einrichtung zwischen Kommunen und Agentur für Arbeit werden im Grundgesetz abgesichert. Die Zahl der Optionskommunen, also der Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Zuständigkeit betreuen, wird auf 110 Kommunen ausgeweitet. Ohne die Verfassungsänderung hätten beide Modelle nicht fortgeführt werden können und es hätte eine getrennte Aufgabenwahrnehmung gegeben. Dies wäre zu Lasten der Langzeitarbeitslosen gegangen, da diese sich dann an zwei Behörden hätten wenden müssen. Darüber hinaus wäre mehr Bürokratie entstanden.
Für den DStGB ist es ein wichtiges Signal, dass inmitten der Wirtschaftskrise die „aus einer Hand“ bewährte Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen fortgesetzt werden kann. „Dies ist eine gute Lösung für die Langzeitarbeitslosen, aber auch für die über 56.000 Beschäftigten in den Jobcentern“, betonte Landsberg. Der DStGB begrüßt weiter, dass neben dem Jobcenter-Kompromiss auch die Rahmenbedingungen für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen verbessert werden. Der DStGB erwartet, dass die kommunalen Kompetenzen genutzt und eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit gewährleistet wird.
© DStGB, Berlin, Pressemmitteilung Nr. 32, 09.07.2010