DStGB begrüßt Urteil des EUGH zur Verhinderung von „Sozialtourismus“
Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf Deutschland Zuwanderern aus der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Sozialleistungen verweigern und damit Sozialmissbrauch verhindern. Der DStGB begrüßt diese Entscheidung als wichtiges Signal. …
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