Für welche Beschäftigten gilt die Tarifrunde 2014?
I. Für welche Beschäftigten gilt die Tarifrunde?
- Auf Seiten der Kommunen:
Die Tarifrunde 2014 im öffentlichen Dienst gilt im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes für rund 2,1 Mio. kommunale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
• in der Verwaltung der Städte, Gemeinden und Landkreise (ca. 1.171.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) sowie der kommunalen Betriebe und Unternehmen, insbesondere
• Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
• Sparkassen,
• Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen,
• Nahverkehrsbetriebe,
• Flughäfen. - Auf Seiten des Bundes:
Im Bereich des Bundes wird für 152.827 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhandelt. - Grundsätzlich nicht einbezogen sind Beamte und Länderbeschäftigte
Die Tarifrunde 2014 im öffentlichen Dienst gilt nicht für Beamten sowie die Länderbeschäftigte. Die Länder führen für ihre Beschäftigten gesonderte Tarifrunden durch.
Für die kommunalen Beamten ist es Sache des Landesgesetzgebers zu entscheiden, ob und inwieweit das Ergebnis der Tarifrunde 2014 bei Besoldungserhöhungen Berücksichtigung findet.
II. Verhandlungsführer
- Auf Seiten der Kommunen verhandelt die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Verhandlungsführer ist VKA-Präsident: Berufsmäßiger Stadtrat Dr. Thomas Böhle, München.
- Auf Seiten des Bundes verhandelt das Bundesministerium des Inneren (BMI). Verhandlungsführer ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
- Auf Seiten der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist Verhandlungsführer: ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.
- Auf Seiten von dbb beamtenbund und tarifunion ist Verhandlungsführer Zweiter dbb Bundesvorsitzender u. Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ.