Danach bieten die kommunalen Krankenhäuser Gehaltssteigerungen von 2 % rückwirkend ab 1. Januar 2013 sowie eine Steigerung der Bereitschaftsdienstentgelte ebenfalls um 2 % an. Eine Änderung bei der Arbeitszeit soll es nicht geben. Auch die Regelungen zum Bereitschaftsdienst sollen in der Tarifrunde nicht neu aufgegriffen werden. Das Angebot der VKA sieht weiterhin eine wirtschaftlich gleichwertige Anpassung des Urlaubsanspruchs an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf 29 Tage vor. Für Ärzte ab dem 55. Lebensjahr sollen 30 Tage gewährt werden. Die Laufzeit die Vereinbarung soll bis Februar 2014 gelten. Darüber hinaus hat die VKA noch einmal eindeutig klargestellt, dass Regelungen für Amtsärzte kein Gegenstand des Angebotes sind. Diese habe mit den Verhandlungen in der Krankenhaus-Tarifrunde nichts zu tun.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)