Worum es in der Tarifrunde geht
• Für wen wird verhandelt?
Verhandelt wird für die über 1,9 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Kommunen und ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie für die über 0,3 Millionen Tarifbeschäftigten des Bundes.
• Wer zählt zu den kommunalen Arbeitgebern?
Über die Hälfte der über 1,9 Millionen Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber ist in den Verwaltungen tätig. Der andere Teil arbeitet bei kommunalen Betrieben und Unternehmen – zum Beispiel Krankenhäuser, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Nahverkehrsbetrieben oder Flughäfen.
• Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde 2005 neu eingeführt. Für die Jahre 2005 bis 2007 wurden Einmalzahlungen in Höhe von 900 Euro vereinbart.
2008 und 2010 fanden Tarifrunden statt, die Entgeltsteigerungen von 10,2 Prozent brachten. Zusätzlich wurde die Erhöhung des Volumens der leistungsorientierten Bezahlung um 0,75 Prozent und weitere Einmalzahlungen von 465 Euro für jeden Beschäftigten vereinbart. Beide Verhandlungsrunden wurden von Warnstreiks begleitet, von denen unter anderem Busse und Bahnen, Kindertagesstätten und Stadtverwaltungen betroffen waren.
• Was ist ein Mindestbetrag?
Ein Mindestbetrag führt zu einer überproportionalen Steigerung in den unteren Entgeltgruppen. Dies sind oftmals Dienstleistungsbereiche, die im Wettbewerb stehen. Betroffen sind Gehaltsgruppen, die im öffentlichen Dienst ohnehin höher bezahlt werden als in der Privatwirtschaft. Ein Mindestbetrag verteuert die unteren Entgeltgruppen und erhöht den Druck auf kommunale Betriebe im Wettbewerb.
• Wer verhandelt?
Auf Gewerkschaftsseite sind dies die Tarifunion des Beamtenbundes dbb und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Auf der Seite der Arbeitgeber verhandeln Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Finanzstaatssekretär Werner Gatzer für den Bund und Thomas Böhle und Manfred Hoffmann von der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) für die Kommunen.
(Quellen: www.vka.de und www.n-tv.de)