ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

ver.di beschließt Tarifforderung für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

„Deutliche Entgelterhöhungen sind nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, sondern angesichts der Rezession in weiten Teilen Europas auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft“, betonte Bsirske. Gerade angesichts der Gefahren für den Export komme den Löhnen für die Stärkung der Kaufkraft eine Schlüsselrolle zu. „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mussten im vergangenen Jahr einen Reallohnverlust von 0,6 Prozent hinnehmen“, sagte Bsirske. „Dadurch hat sich der Abstand zu den Einkommen der Privatwirtschaft weiter vergrößert. Damit muss Schluss sein.“ Es sei kein Ausnahmefall mehr, dass Beschäftigte im Staatsdienst trotz ihrer Vollzeitstelle nebenher arbeiten müssten. „Das ist inakzeptabel“, unterstrich Bsirske.

Hinzu komme der akute Fachkräftemangel, etwa in der Pflege und in den Erziehungsberufen. Schon heute sei absehbar, dass trotz aller Regierungsbeteuerungen der Rechtsanspruch auf den Krippenplatz nicht zeitgerecht umgesetzt werden könne. Die Einkommensrückstände zur Privatwirtschaft seien zu groß, als dass der öffentliche Dienst mit privaten Unternehmen ernsthaft um qualifizierte Kräfte konkurrieren könne. Deshalb seien spürbare Einkommensverbesserungen im ureigenen Interesse der öffentlichen Arbeitgeber. „Das wissen die Beschäftigten, die deshalb ganz selbstbewusst sagen können: Wir sind es wert!“ Dies gelte gerade auch angesichts der Bedeutung, die ein leistungsstarker öffentlicher Dienst für die Allgemeinheit habe.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW und der dbb-tarifunion im Deutschen Beamtenbund. Die Verhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen werden am 1. März 2012 in Potsdam aufgenommen.

Quelle: www.verdi.de

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