Stichworte für Statements zur Tarifrunde 2012

Stichworte für Statements zur Tarifrunde 2012

Positionen im Überblick

Position der VKA 

  • Die VKA will unter den schwierigen finanziellen Bedingungen der Kommunen einen auch für die Beschäftigten akzeptablen Kompromiss.
  • Die Gewerkschaftsforderungen (6,5 Prozent, mindestens 200 Euro) sind vollkommen unrealistisch. In den Tarifverhandlungen wird es darauf ankommen, Wunsch und Wirklichkeit in Einklang zu bringen.
  • Ein „Nachholbedarf“ besteht im öffentlichen Dienst nicht. Das würde bedeutet, dass die Lohnsteigerungen in den letzten Jahren im öD geringer waren als insgesamt (stimmt nicht bzw. nur teilweise, je nach Vergleichszeitraum) und dass nun genügend Geld da sei, einen Nachschlag zu finanzieren.
  • Seit Einführung des Tarifvertrages TVöD 2005 stiegen die Entgelttabellen um 10,2 Prozent; in den unteren Gehaltsgruppen war der Anstieg noch stärker (bis zu 12,66 Prozent). Zusätzlich gab es seit 2005 Einmalzahlungen in Höhe von 1.365 Euro. Die Bruttolöhne und  gehälter je Arbeitnehmer sind nach dem Statistischen Bundesamt im gleichen Zeitraum um 9,6 Prozent gestiegen.

Zu den Gewerkschaftsforderungen

  • Kostensteigerungen von gut sechs Milliarden Euro sind in einer Situation der Rekordverschuldung nicht zu verantworten.
  • Kein Nachholbedarf (bisherige Entgeltsteigerungen im TVöD von insgesamt 10,2 Prozent); öffentlicher Dienst wird und wurde nicht „abgehängt“.
  • Sockel-/Mindestbeträge sind schädlich. Sie führen zu überproportionalen Steigerungen in den unteren Entgeltgruppen. Dies sind oftmals Dienstleistungsbereiche, die im Wettbewerb stehen. Hier liegen die Tariflöhne nach TVöD auf bzw. oftmals über dem Niveau der privaten Mitbewerber (Müllwerker, Nahverkehr, Krankenpfleger). Auch die Steigerungsraten der vergangenen Jahre waren höher (vgl. Sockelbetrag im Tarifabschluss 2008).
  • Mit Sockel- und Mindestbeträgen steigt die Gefahr, dass kommunale Unternehmen im Wettbewerb das Nachsehen haben. In den letzten Jahren und Jahrzehnten waren die Auswirkungen bereits zu beobachten: Privatisierung, Fremdvergabe oder Verlassen der Tarifbindung. Gemeinsames Ziel von kommunalen Arbeitgebern und Gewerkschaften muss es sein, Beschäftigung zu den Bedingungen des TVöD zu erhalten und zu fördern.
    Kommunalfinanzen
  • Die Rekordverschuldung von 128,7 Milliarden Euro (inklusive 44 Mrd. Euro Kassenkredite) schränkt den Handlungsspielraum der kommunalen Arbeitgeber ein.
  • Trotz moderatem Wachstum der Gesamtwirtschaft wachsen die Schulden der Kommunen weiter.
  • Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen und der Zwang zu immer weiteren Einsparungen haben Auswirkungen auf die Infrastruktur, die Angebote und Dienstleistungen der Kommunen. Seit Jahren werden bei den Kommunen freiwillige Leistungen zurückgestellt oder gestrichen.
  • Die Tarifverhandlungen können von der wirtschaftlichen Situation der Kommunen und ihrer Unternehmen nicht losgelöst betrachtet werden.

Situation in den Sparten

  • Die Lage in den kommunalen Unternehmen ist nicht einheitlich. Für alle Sparten gilt: Die Entwicklung läuft innerhalb der Branche nicht für alle Einzelunternehmen gleich, sondern differiert nach Unternehmen, Region und den besonderen Gegebenheiten vor Ort.
  • Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind von der wirtschaftlichen Entwicklung weitestgehend abgekoppelt. Ihr finanzieller Handlungsspielraum unterliegt der Veränderungsrate (Kopplung an die Grundlohnsumme), die für 2012 bei 1,48 Prozent liegt.
    Der Abschluss für die Ärzte zwischen VKA und Marburger Bund hat ein Volumen von rund 125 Millionen Euro (Abschluss: 2,9 Prozent Entgelterhöhung ab Januar 2012, Einmalzahlung von 440 Euro, zusätzliche Stufen Laufzeit: 16 Monate bis Ende 2012).
  • Für Unternehmen, die im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft stehen, nimmt der Druck auch durch Entscheidungen des Gesetzgebers und europarechtliche Vorschriften weiter zu.
  • Beispiel Entsorgungsunternehmen, Nahverkehr und Bodenverkehrsdienste der Flughäfen: Hier besteht ein Wettbewerb zur Privatwirtschaft, der teilweise (durch EU-Richtlinien oder Kreislaufwirtschaftsgesetz) noch weiter verschärft werden soll. Hier muss auf die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Unternehmen und ihrer Tarife geachtet werden.

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