Um dieses Ziel zu erreichen, sei ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn i.H.v. mindestens 8,50 Euro brutto einzuführen und in der Leiharbeit der Equal-Pay-Grundsatz sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern, so der Bundesrat. Ferner beschlossen die Länder zum Schutz vor arbeitsbedingten psychischen Belastungen den Entwurf einer Verordnung, die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren soll. Betrieben und Aufsichtsbehörden fehle in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen und die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf.
Die Bundesrats-Entschließung „Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ (Bundesratsdrucksache 343/13 Beschluss) enthält die nachfolgend im Überblick wiedergegebenen Forderungen des Bundesrats:
• Mindestlohn: Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns i.H.v. mindestens 8,50 Euro brutto (hierzu gibt es bereits einen Bundesratsbeschluss vom 1.3.2013 - BR-Drs. 136/13).
• Equal-Pay: Nur noch für eine kurze Einarbeitungszeit soll durch Tarifvertrag vom Equal-Pay-Grundsatz abgewichen werden dürfen. Nach ihrer Einarbeitung sollen Leiharbeitnehmer daher ausnahmslos genauso bezahlt werden wie die mit ihnen vergleichbaren Stammarbeitnehmer des Entleihers.
• (Schein-)Werkverträge: Die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-)Werkverträge soll verhindert werden.
• Befristungen: Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG soll abgeschafft werden mit dem Ziel der Verringerung befristeter Beschäftigungsverhältnisse. Im Übrigen soll familienbedingte Teilzeitbeschäftigung befristet werden können und ein Rückkehranspruch auf Vollzeit bzw. die ursprüngliche Arbeitszeit eingeführt werden.
• Entgeltdiskriminierung: Die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen soll hergestellt werden.
• Mini-Jobs: Hier sollten Fehlanreize beseitigt und die Arbeitnehmerrechte besser durchgesetzt werden. Obwohl Mini-Jobber formal allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt sind, sieht der Bundesrat in der Praxis zahlreiche Ungleichbehandlungen: So erhielten 43 Prozent der geringfügig Beschäftigten kein Entgelt an Feiertagen, 41 Prozent keinen bezahlten Urlaub und 39 Prozent keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
• Praktikanten: Der Missbrauch von Praktikantenverträgen soll unterbunden werden.
• Kurzarbeitergeld: Die Regelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld sollen wiedereingeführt werden.
• Psychische Belastungen: Es soll eine Rechtsverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit erlassen werden.
Zu dem letzten Punkt sei auch auf die ebenfalls am 3.05.2013 beschlossene Länderinitiative einer „Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit“ hingewiesen (Bundesratsdrucksache 315/13 Beschluss). Hierdurch sollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit geschützt werden. Mit einer solchen Verordnung möchten die Länder die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehle. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt. Der Bundesrat führt hierzu aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen, was einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren bedeute. Die Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Rechtsverordnung erlässt.
Quellen: Pressemitteilungen vom 03.05.2013 auf www.bundesrat.de