Wie die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zuvor bereits schriftlich in einer diesbezüglichen Stellungnahme deutlich gemacht hatten, müssen bei der Ausbildung die Besonderheiten der Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit sowie die zu vermittelnden elementaren Kenntnisse im Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsverfahren zwingend berücksichtigt werden.
Im Bereich der öffentlichen Arbeitgeber aus Bund, Ländern und Kommunen wird weitgehend gleichgerichtet eine Reform mit folgenden Eckpunkten gewünscht:
- Gemeinsame Vermittlung von elementaren Bürokommunikationsfertigkeiten zusammen mit Auszubildenden, die in den öffentlichen und denen, die in den gewerblichem Bereich gehen wollen,
- darüber hinaus Vermittlung des im öffentlichen Dienst hierzu wichtigen Wissens teils über Pflichtlehrstoff und teils über Wahlmöglichkeiten,
- die Ausbildungsstelle soll Einflussmöglichkeiten auf die Schwerpunktwahl des Auszubildenden haben und
- neben diesem Ausbildungsberuf soll die höher qualifizierte und ebenfalls dreijährige Verwaltungsfachangestelltenausbildung unverändert beibehalten bleiben.
Jetzt muss das federführende BMI Gespräche mit dem gewerblichen Bereich führen und auch die Gewerkschaften noch hiervon überzeugen. Wenn dann auch die Kultusministerkonferenz hiervon zu überzeugen ist, sollen Sachverständige Detailpläne ausarbeiten und dann werde erst der politische Prozess über die Verabschiedung der Reform beginnen, hieß es im BMI. Damit ist klar, dass der Reformprozess noch Jahre dauern wird.
Es wurde dem DStGB zugesagt, dass die kommunalen Spitzenverbände noch Gelegenheiten haben werden, zu einem späteren Zeitpunkt zu detaillierten Entwürfen Stellung zu nehmen.