Öffentlicher Dienst
Zwar hat es von 1991 bis 2009 einen Beschäftigtenrückgang von rund 40 % gegeben. Der Rückgang beruhte aber im Wesentlichen auf Privatisierungen von kommunalen Einrichtungen, z.B. Krankenhäusern, sowie der Auslagerung von kommunalen Dienstleistungen, z.B. Abfallentsorgung oder Straßenreinigung. Es gibt in manchen Bereichen auch Beschäftigungs-zuwächse, z.B. im Bereich des Personals bei Kindertagesstätten. Seit 2009 sind in den Kommunen auch insgesamt leichte Zuwächse beim Personal zu verzeichnen.
Der DStGB setzt sich für die Weiterentwicklung des Personalmanagements ein, indem er den Austausch von „best practices“ im Personalwesen fördert. Er war mehrfach Kooperationspartner bei Personalkongressen für den öffentlichen Dienst und erarbeitet Handreichungen für die kommunale Praxis wie die DStGB-Dokumentation „Demografiefeste Personalverwaltung“, die in diesem Schwerpunkt unter der Rubrik „Herausforderung Demographie“ zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
In den Tarifrunden für die Angestellten handelt die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Kommunen.
In Bereichen des Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrechts der Beamten hat die Föderalismusreform I dazu geführt, dass Bund und Länder jeweils in ihrem Bereich befugt sind, eigenständige Regelungen durch Gesetz zu treffen. Die Gesetzgebungsverfahren zur Dienstrechtsreform in den Ländern sind Gegenstand der Beratungen von DStGB-Gremien wie auch des Erfahrungsaustausches der Fachreferenten der Mitgliedsverbände. Somit unterstützt der DStGB die Wahrnehmung kommunaler Interessen in den Ländern.“
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