Neue Regelsätze für Hartz IV-Empfänger

Neue Regelsätze für Hartz IV-Empfänger

Die Regelsätze für Kinder werden nicht verändert. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Kinder jedoch zusätzlich Schulmaterialien im Gegenwert von 100 Euro im Schuljahr, einen Zuschuss zu Schul- und Kitaausflügen von 30 Euro im Jahr, sowie zu einem Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen von ca.2 Euro pro Mittagessen. Für die Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit und Ferienfreizeiten sind 120 Euro im Jahr vorgesehen. Kindern mit objektiven Schulproblemen sollen ergänzend zu den schulischen Angeboten soweit erforderlich eine angemessene Lernförderung erhalten.

Die jetzt vorgesehene Erhöhung des Regelsatzes und die Mehrausgaben für die Kinder werden im Bundeshaushalt mit knapp 1 Milliarde Euro belasten, die kommunalen Mehrbelastungen werden bei rund 300 Millionen Euro liegen.

Der Bundesrat fordert im Wesentlichen eine Neuberechnung der Regelsätze, eine unbürokratischere Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes, die Einbeziehung der Kinder von Wohngeldempfängern sowie Finanzmittel des Bundes für Schulsozialarbeit und den Ausbau der Bildungsinfrastruktur.

Aus kommunaler Sicht ist die nur geringfügige Erhöhung der Regelsätze der richtige Ansatz und entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat ausdrücklich nicht die Erhöhung verlangt, sondern eine transparentere Berechnung. Die insbesondere von Wohlfahrtverbänden geübte Kritik ist kaum haltbar. Eine Erhöhung des Regelsatzes von über 400 Euro hätte Mehrkosten von bis zu 7 Milliarden Euro zur Folge und würde insbesondere dazu führen, dass zu den bisher 6,7 Millionen Leistungsempfängern geschätzte 2 Millionen weitere Aufstocker hinzukämen. Die Kommunen würden durch eine unverhältnismäßige Steigerung der Unterkunftskosten belastet. Gegen höhere Regelsätze spricht auch das Gebot des Lohnabstandes, da ein verheirateter Erwerbsloser mit 2 Kindern schon heute Transferleistungen in der Höhe von ca. 1.800 Euro monatlich bekommt.

Auch das Bildungs- und Teilhabepaket in Form der Sachleistung ist grundsätzlich zu begrüßen. Das Vermittlungsverfahren sollte aber genutzt werden, Kosten und Bürokratie bei der Umsetzung zu minimieren.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.