Worum geht es bei dem Kartellverfahren, das bei Förstern und Waldeigentümern derzeit nicht nur in Baden-Württemberg für eine große Unruhe sorgt? Das Bundeskartellamt hat gegen das Land Baden-Württemberg ein Verfahren wegen der gebündelten Vermarktung von Rundholz aus dem Staats-, Kommunal- und Privatwald eingeleitet. Das Kartellamt fordert eine klare strukturelle Trennung der Nadelstammholzvermarktung zwischen dem Staatswald sowie dem Kommunal- und Privatwald über 100 Hektar Betriebsfläche. Die eigentumsübergreifende Zusammenfassung und Vermarktung der Holzmengen über das so genannte Einheitsforstamt verstößt nach Ansicht der Kartellbehörde gegen das Wettbewerbsrecht. Auch der Vorgang der Holzvermarktung wird von den Kartellwächtern neu definiert. Er beginnt nach Auffassung der Wettbewerbshüter bereits mit dem Markieren der Bäume.
Der ursprüngliche Zeitplan im baden-württemberger Verfahren sah vor, dass der Forstminister bis Ende September dem Kabinett ein Eckpunktepapier zur Neuorganisation der Forstverwaltung vorlegt, das den Anforderungen des Bundeskartellamtes entspricht. Aufgrund der noch offenen Rechtsfragen zur Abgrenzung hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten hat das Bundeskartellamt dem Land Baden-Württemberg allerdings nun zusätzliche Zeit eingeräumt. Für Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen seien ebenfalls parallele Betrachtungen für Ende 2014 bzw. Anfang 2015 geplant, da dort ähnliche Strukturen bestehen, so Heistermann.
„Das Bundeskartellverfahren zur gemeinsamen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg ist eine große Herausforderung für den Zusammenhalt der Forstwirtschaft. Auch die Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern müssen darauf vorbereitet werden, dass es zu gewaltigen Strukturveränderungen kommen kann, welche eigenständige Lösungen in der Holzvermarktung erfordern“, fasste der Vorsitzende des Ausschusses „Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns (Mainz) die Diskussion zusammen.