DStGB zum Ausbau der Kleinkinderbetreuung: Krippenausbau in den Kommunen zeigt Wirkung - Erfüllung des Rechtsanspruches nicht gesichert

Quelle: BMFSFJ

Im Vergleich zum Jahr 2002 sind bis März 2009 bundesweit über 200.000 neue Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen worden.

Gleichzeitig wies Landsberg darauf hin, dass die Zielmarke 35 %, die anlässlich des Krippengipfels im April 2007 ausgegeben wurde, nicht die Einführung eines Rechtsanspruches für Kinder ab dem ersten Lebensjahr berücksichtigen konnte. “Zu diesem Zeitpunkt stand die Einführung eines Rechtsanspruches nämlich überhaupt nicht zur Debatte. Es ging einzig und alleine um eine politische Verständigung, die Versorgungsquote bis zum Jahre 2013 von ca. 20 % auf 35 % zu erhöhen“ so Landsberg. Die Wirkung eines Rechtsanspruches und auch die gestiegene gesellschaftliche Akzeptanz der außerhäuslichen Betreuung der unter dreijährigen Kinder blieben gänzlich unberücksichtigt.

Die jüngste Expertise des Deutschen Jugendinstitutes (DJI), wie auch der aktuelle Beschluss der Familienministerinnen und –minister der Länder belegen, dass eine Aktualisierung und Neuberechnung der damaligen Prognosen dringend angezeigt ist.

“Bund und Länder sind aufgefordert, nicht nur realistische Annahmen über den mit dem Rechtsanspruch verbundenen Bedarf zu treffen, sondern die den Kommunen durch den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige entstehenden zusätzlichen Kosten voll umfänglich auszugleichen“, so Landsberg abschließend.

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