Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

„Der Ausbau der Betreuungsplätze bei den Kommunen geht voran. Zum Stichtag 30. Juni 2013 standen nach Meldungen der Länder über 710.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Knapp 100.000 zusätzliche Plätze befinden sich in Planung und werden in den nächsten Monaten schrittweise zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum Jahr 2006 sind bis heute annähernd 425.000 Betreuungsplätze geschaffen worden. Gerade in den vergangenen 18 Monaten haben die Städte und Gemeinden unter enormen Anstrengungen den Krippenausbau zu ihrer Priorität gemacht. Der Krippenausbau wird zum 01. August 2013 jedoch nicht beendet sein. Um die geschaffenen Betreuungsplätze zu erhalten und weiter auszubauen sind langfristig finanzielle Mittel des Bundes und insbesondere der Länder notwendig. Priorität muss hierbei eine nachhaltige finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten für Betreuungsplätze haben. 

Da sich bereits abzeichnet, dass die Nachfrage in manchen Regionen nach Betreuungsplätzen – bei allen Anstrengungen – weit größer sein wird als das Angebot, müssen in einigen Regionen Lösungen zwischen den föderalen Ebenen erzielt werden.

Dazu hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits im März 2012 ein  Aktionsprogramm „Kinder finden Betreuung“ vorgeschlagen. Dazu gehört unter anderem der Start einer Ausbildungsinitiative für Erzieherinnen und Erzieher. Neben der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten sind Programme für Berufsrückkehrer, Personalentwicklungsmaßnahmen zum Verbleib im Beruf und Qualifizierungsprogramme für Quereinsteiger über die Bundesagentur für Arbeit notwendig. Qualifiziertes Kitapersonal zu finden ist neben den fehlenden Räumlichkeiten das Hauptproblem. Nach wie vor fehlen bis zu 15.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher und mehrere Tausend Tagesmütter. Da ein Großteil der Erzieherinnen halbtags tätig ist, besteht eine Chance auch darin, Anreize zu bieten, dass diese Personen wenigstens vorübergehend Vollzeit arbeiten.

Insbesondere der Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern von Tagesmüttern und Tagesväter muss deutlich gesteigert werden. Hierzu bedarf es eines Aktionsprogrammes, in welchem aktiv für diese Tätigkeiten geworben wird. Die erheblichen bürokratischen Hindernisse für Tagesmütter müssen abgeschafft werden. Wer nicht mehr als zwei oder drei Kinder zusätzlich betreut, sollte von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden. Gerade Mütter, die ein eigenes Kind haben, und bei denen der Mann berufstätig ist, wären durchaus bereit, ein oder zwei weitere Kinder mit zu betreuen, wenn entsprechende finanzielle Anreize bestehen. Auch bei erwerbslosen jungen Müttern, die Hartz-IV-Bezüge erhalten, sollen die Einkünfte aus der Kindertagespflege, wenn sie ein oder zwei zusätzliche Kinder betreuen, nicht angerechnet werden. Zumal eine solche Tätigkeit auch die Chance bietet, als Erzieherin und Erzieher langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zurückzufinden.

Um mittel- und kurzfristig zusätzliche Plätze zu schaffen, ist eine Überprüfung und Flexibilisierung von Standards angezeigt. Das reicht von Denkmalschutzvorschriften über zu niedrige Raumhöhen bis zum Fehlen von getrennten Sanitäreinrichtungen für weibliche und männliche Erzieher. Ein besonderes Problem sind die Vorschriften für Außenflächen. Selbst wenn eine Kita direkt neben einem Spielplatz liegt, braucht sie nach Vorschrift zusätzlich einen eigenen Spielplatz. 

Nicht nur der Staat ist gefordert, sondern auch die Wirtschaft muss sich stärker bemühen, die vorhandenen Betriebskindergärten weiter auszubauen und zusätzliche Tagesmütter einzustellen. Kleinere Unternehmen können hier zusammenarbeiten oder auch mit den Kommunen kooperieren.

Zusätzliche Finanzhilfen sind unverzichtbar. Von daher  ist die Ausweitung des Engagements des Bundes mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014", wonach die Übereinkunft von Bund und Ländern zur gemeinsamen Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten von 30.000 zusätzlichen Plätzen unter 3 Jahren  geregelt wird, zu begrüßen. Insbesondere die Länder müssen ihrer Aufgabe und ihrer Finanzierungspflicht nachkommen. Das gebietet das Konnexitätsprinzip, zu dem sich die Länder in ihren Verfassungen bekannt haben. Die Kommunen sind darauf angewiesen, die für den flächendeckenden Ausbau der Krippenbetreuung notwendigen Mittel von den Ländern zu erhalten. Bund und Länder haben den Rechtsanspruch gemeinsam beschlossen und stehen nun in der Verantwortung, auch über den 01.08.2013 hinaus!“

(Bild: © Robert Kneschke - Fotolia.com)

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