Das vorliegende BMF-Schreiben vom 18.12.2008 enthält Klarstellungen für die Finanzverwaltung zu folgenden Punkten:
1. Großspenden
2. Zuwendungen an Stiftungen
3. Vermögensstockspenden
4. Zuwendungsvortrag
5. Übergang vom alten zu neuem Recht
6. Haftungsregelung
Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Die Neuregelungen des Gesetzes sind auf alle Spenden anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 geleistet werden. Für Spenden, die im Veranlagungszeitraum 2007 geleistet wurden, gilt auf Antrag des Steuerpflichtigen der § 10b Abs. 1 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung.
Informationen zu den Maßnahmen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sind hier erhältlich.
Informationen zum BMF-Schreiben vom 25.11.2008, das Verwaltungsanweisungen zum o.g. Gesetz für die Anwendung des § 3 Nr. 26a EStG enthält, sind hier abrufbar.