Der E-POSTBRIEF in der öffentlichen Verwaltung - Eine Untersuchung des Lorenz-von-Stein-Instituts

Ein Gutachten des Lorenz-von-Stein-Instituts kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Foto: Deutsche Post AG

Vorwort des Gutachtens von Harald Lemke:

"Die Ausbreitung des Internet in alle Lebensbereiche verändert auch die Ansprüche von Bürgern und Wirtschaft an die öffentliche Verwaltung. Die Verwaltung hat mit ihren E-Government-Programmen darauf reagiert und bietet inzwischen viele ihrer Dienste und Informationen online an. Von dieser Digitalisierung profitieren alle: Bürger sparen den Weg zum Amt, Unternehmen können effizienter mit Behörden kommunizieren und die Verwaltung selbst kann ihre internen Prozesse qualitativ verbessern und beschleunigen.

Die Ausbreitung des Internet in alle Lebensbereiche verändert auch die Ansprüche von Bürgern und Wirtschaft an die öffentliche Verwaltung. Die Verwaltung hat mit ihren E-Government-Programmen darauf reagiert und bietet inzwischen viele ihrer Dienste und Informationen online an. Von dieser Digitalisierung profitieren alle: Bürger sparen den Weg zum Amt, Unternehmen können effizienter mit Behörden kommunizieren und die Verwaltung selbst kann ihre internen Prozesse qualitativ verbessern und beschleunigen.

Nun steht eine weitere Modernisierungswelle an: Mit dem E-POSTBRIEF bietet die Deutsche Post ein elektronisches Pendant zum klassischen Brief an und das De-Mail-Gesetz des Bundes verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen behördlicher Briefkommunikation. Damit eröffnet sich die Chance, den Medienbruch zwischen der herkömmlichen Briefkommunikation und den automatisierten Prozessen der öffentlichen Verwaltung zu überwinden. 

In diesem Zusammenhang stellen sich viele Rechtsfragen, ist doch die öffentliche Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden, das die verbindliche Schriftkommunikation in vielen Punkten, zum Teil sehr differenziert, regelt. Zugang, Zustellung, Daten- und Geheimnisschutz sind nur einige Stichworte einer aktuellen öffentlichen Diskussion um die neue Briefkommunikation.

Vor dem Hintergrund dieser Diskussion hat sich die Deutsche Post entschlossen, das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zu unterstützen, die rechtlichen Fragestellungen rund um den E-POSTBRIEF in der Verwaltung in wissenschaftlicher Unabhängigkeit und mit angemessener Gründlichkeit zu untersuchen. Die Wissenschaftler sollten nicht nur den Status quo beschreiben, sondern auch Lösungen aufzeigen, wie eine angemessene Interpretation der Erfordernisse an die schriftliche Kommunikation zwischen Bürger und Behörde im elektronischen Zeitalter aussehen kann.

Der erste Teil dieser Untersuchung liegt nun mit Ergebnissen vor, die optimistisch machen, dass die elektronische Transformation der Schriftkommunikation in der öffentlichen Verwaltung gelingen kann. Zweifellos könnte der Gesetzgeber noch mehr für die Durchsetzung elektronischer Kommunikationsformen tun, indem er überholte Formerfordernisse in Gesetzen und Verordnungen ändert oder streicht. Dabei sollte auch die Erkenntnis berücksichtigt werden, dass die qualifizierte elektronische Signatur sich für die formale elektronische Schriftform nicht durchgesetzt hat und eine hohe Innovationsbarriere darstellt. Gleichwohl zeigt die Analyse der Kieler Juristen, dass der E-POSTBRIEF schon heute in viel mehr Einsatzfällen möglich und rechtlich zulässig ist, als viele glauben.

Ich bin sicher, dass diese Arbeit die Diskussion über die verbindliche elektronische Schriftkommunikation und das E-Government bereichern wird. Dem eiligen Leser empfehle ich insbesondere die Ausführungen zum Hybridbrief – hier kommen die Verwaltungswissenschaftler vom Lorenz-von-Stein-Institut zu einem sehr interessanten Ergebnis, das die Digitalisierung des Briefverkehrs erheblich beschleunigen könnte. Aber – lesen Sie selbst, ich freue mich auf eine angeregte Diskussion in der »E-Government-Community« Deutschlands.

Ich danke Dr. Sönke E. Schulz und seinem Team für die gründliche Untersuchung und den Professoren Dres. Christoph Brüning, Utz Schliesky und Ulrich Schmidt für die Aufnahme des Rechtsgutachtens in die Reihe der »Schriften zur Modernisierung von Staat und Verwaltung« des Lorenz-von-Stein-Instituts. Das Gutachten kann dort bezogen werden und steht zudem als PDF-Datei auf der Homepage des Instituts zum Herunterladen bereit.

Das vorliegende Gutachten konzentriert sich auf grundsätzliche Rechtsfragen und erörtert diese am Beispiel der allgemeinen Verwaltung. Es ist geplant, speziellere Fragen zu ausgewählten Fachbereichen in einem zweiten Teil zu beantworten, der im Herbst vorgelegt werden soll. Anregungen aus der Praxis dazu sind willkommen.

Harald Lemke
Senior Vice President
E-Government & E-Justice
Deutsche Post AG
Bonn, im Februar 2011"

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