Im Rahmen der Untersuchung wurde überprüft welche kommunalen Leistungen und Prozesse von der Einführung des neuen Personalausweises oder der De-Mail als E-Government-Serviceangebot profitieren und ob sie im Einklang mit bestehenden Formerfordernissen umgesetzt werden? Insbesondere fand das Schriftformerfordernis Beachtung, das heißt die Verpflichtung, eine persönliche Unterschrift auf einem Dokument zu hinterlegen.
Die vollständige Untersuchung "Positivliste elektronische Prozesse" finden Sie auf www.vitako.de.