Datenschutz und E-Akte

Prof. Dr. Johannes Caspar Foto: HmbBfDI / Thomas Krenz

Diesbezüglich hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, nun einen Gesetzentwurf zur "Sicherung des Datenschutzes beim automatisierten Informationsmanagement in der öffentlichen Verwaltung" für die Hansestadt vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf soll die Rechtsgrundlage für einen datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten in HIM ("Hamburger Informationsmanagement") schaffen.

Der Gesetzesvorschlag enthält die erforderlichen Bestimmungen über:

  • die datenschutzrechtliche Verantwortung der Behörden
  • Ausnahmen von der elektronischen Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten
  • Normen für Such- und Auswertungsfunktionen, insbesondere die Volltextrecherche
  • ein konsistentes Zugriffskonzept
  • die Übermittlung aus elektronischen Akten
  • die Protokollierung von Zugriffen

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