E-Government-Gesetz verabschiedet – E-Government-Initiative für Kommunen verlängert

E-Government-Gesetz

Eine neue Etappe auf dem Weg zur Verwaltungsdigitalisierung ist erreicht: Im Juni stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (E-Government-Gesetz) zu. Hierin sind Standards für eine nutzerfreundliche, verlässliche und effiziente Infrastruktur bei der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung definiert. Zugleich ist mit dem E-Government-Gesetz die Basis für eine vernetzte IT-Unterstützung geschaffen, die mithilfe moderner Technologie Verwaltung und Bürger entlastet. Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, lobte Bürgerfreundlichkeit und Effizienzsteigerung der Verwaltung, die mit dem neuen Gesetz einhergehen. Ab dem 1. Juli 2014 besteht für Verwaltungen des Bundes und der Länder die Pflicht, elektronische Dokumente entgegenzunehmen. Detaillierte Informationen zum E-Government-Gesetz, zu den vorgeschriebenen Fristen der Einführung elektronischer Verfahren und zur elektronischen Identifikationsfunktion des neuen Personalausweises, die eine bisher erforderliche Unterschrift ersetzen kann, sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern hinterlegt:

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/IT-Netzpolitik/E-Government/E-Government-Gesetz/e-government-gesetz_node.html

E-Government-Initiative

Das E-Government-Gesetz stellt es Kommunen frei, De-Mail und die elektronische Identifikationsfunktion zu etablieren. Mithilfe der E-Government-Initiative unterstützt und fördert das Bundesministerium des Innern die Einführung auch in Städten und Gemeinden. Das Ministerium hat nun die Frist, bis zu der Kommunen ihr Teilnahmeinteresse an der Initiative bekunden können, bis zum 31. Juli 2013 verlängert.
Im Rahmen der E-Government-Initiative unterstützt das BMI seit Mitte 2012 die Einführung von De-Mail und der Online-Ausweisfunktion in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen. Die teilnehmenden Institutionen erhalten Hilfestellung, zugleich verpflichten sie sich, ihre Ergebnisse zu dokumentieren und zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Teilergebnisse des Prozesses werden auf der Homepage des BMI veröffentlicht.

2013 widmete sich die Initiative folgenden drei Schwerpunkten: 

  • 1.    Unterstützung neuer Anwendungen sowie innovativer Einsatzszenarien und Fortführung des Erfahrungs- und Wissensaustauschs mit den Kooperationspartnern
  • 2.    Unterstützung der Länder beim Aufbau zentraler Infrastrukturen für elektronische Identitäten durch Bereitstellung von Sachinformationen (z.B. Lösungsansätze und Best Practices)
  • 3.    Weiterer Abbau von Hürden in den Bereichen Recht, Technik und Organisation (z.B. Verbesserungen bei der AusweisApp)

Bis zum 31. Juli 2013 können Behörden der Länder und Kommunen ein Formular an das BMI übermitteln und damit ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden: 

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/IT-Netzpolitik/E-Government/E-Government-Initiative/e-government-initiative_node.html

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