Der DStGB war an der Überarbeitung der vorgenannten Arbeitshilfe beteiligt. Nunmehr steht interessierten Städten und Gemeinden eine praxisgerechte Arbeitshilfe zur Verfügung, welche Instrumente und kommunale Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Konversion militärischer Liegenschaften aufzeigt.
Die Fachkommission Städtebau hatte bereits 1994 unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände für Städte und Gemeinden eine Arbeitshilfe für die Nachnutzung militärischer Liegenschaften veröffentlicht und diese 2002 aktualisiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Stationierungsentscheidung von Oktober 2011 im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr und der aus dem weiteren Abzug der alliierten Streitkräfte resultierenden Problemstellungen erfolgt nunmehr unter Berücksichtigung veränderter demografischer und wirtschaftsstruktureller Rahmenbedingungen eine erneute Aktualisierung.
Die Arbeitshilfe flankiert damit eine Festlegung des Koalitionsvertrages, nach der die Kommunen zukünftig zur Beschleunigung von Verkaufsverfahren gegenüber der BImA auch das Instrument des Besserungsscheins verstärkt nutzen können sollen.
Im Zusammenhang mit der Arbeitshilfe ist auch auf den Beschluss des Bundesrates hinzuweisen, den vom Bundesrat 2012 beschlossenen Gesetzentwurf erneut einzubringen, der die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verpflichten soll, strukturpolitische Erwägungen der Länder und Kommunen beim Verkauf der Liegenschaften zu berücksichtigen (siehe zuletzt DStGB aktuell vom 15.01.2014).
Einschätzung
Mit der Arbeitshilfe erhalten die Städte und Gemeinden eine verlässliche unter den Bundesländern abgestimmte Arbeitshilfe, in deren Erarbeitung der DStGB und der DST einbezogen waren. Auch der Bund und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben haben an der Arbeitshilfe mitgewirkt.