Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat neue Hinweise zum Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug veröffentlicht und das Merkblatt für das Sonderprogramm und die Ergänzung zur Freiwilligenvereinbarung aktualisiert.
Das BAFzA gibt folgende wesentlichen Änderungen bekannt:
1. Die Beschäftigungserlaubnis muss jetzt für die Dauer des BFD gelten und darf keine zeitliche Einschränkung der Wochenstundenzahl haben. Sie muss bis zum Einsatzbeginn in der Einsatzstelle vorgelegt werden.
2. Es kann zur Anrechnung der Leistungen aus dem BFD (Taschengeld und ggf. Sachleistungen) auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kommen. Empfänger solcher Leistungen müssen daher mit der zuständigen Behörde/dem zuständigen Kostenträger klären, inwieweit die Leistungen aus dem BFD auf andere Leistungen angerechnet werden. Leistungen aus dem BFD werden insbesondere nach § 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes angerechnet.
3. Das BAFzA ist berechtigt, auf Anfrage andere Leistungsträger über den Vertragsschluss zwischen der/dem Freiwilligen und dem BAFzA/der Einsatzstelle zu informieren.
4. Die Ergänzung zur Vereinbarung kann jetzt entweder von der Einsatzstelle oder auch dem Rechtsträger der Einsatzstelle unterschrieben werden.
5. Die aktualisierte Ergänzung der Vereinbarung wurde bereits in die BFD-Online-Anwendung eingearbeitet. Diese und andere Merkblätter und Informationen sind unter http://www.bundesfreiwilligendienst.de/service/downloads.html abrufbar.
Hintergrund
Seit dem 1. Dezember 2015 steht der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug sowohl einheimischen Freiwilligen als auch Asylberechtigten und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offen. Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt in Aufgabenbereichen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung. Hierzu können beispielsweise Sportangebote in Flüchtlingsunterkünften, die Begleitung bei Behördengängen, Dolmetscherdienste, Personenbeförderungsfahrten und vieles mehr gehören. Auch organisatorische und koordinierende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, zum Beispiel bei der Sortierung und Weitergabe von Sachspenden und/oder der Lebensmittelverteilung sind möglich.
Flüchtlinge haben zudem die Möglichkeit, einen BFD auch in den regulären Bereichen abzuleisten - zum Beispiel in einem Pflegeheim, Mehrgenerationenhaus oder Sportverein.
Für den Freiwilligendienst im Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug" gelten einige Sonderregelungen gegenüber dem Regel-BFD. Die Zentralstelle BAFzA unterstützt die angeschlossenen Einrichtungen bei allen im Zusammenhang mit der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes anfallenden administrativen Aufgaben. Darüber hinaus bietet das Bundesamt für die angeschlossenen Einsatzstellen und Träger die Organisation und Durchführung der pädagogischen Begleitung an.
Hierzu gibt das als Zentralstelle für den BFD agierende BAFzA regelmäßig aktuelle Informationen und Hinweise heraus und veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite unter www.bundesfreiwilligendienst.de.
Aktuelle Informationen, eine Checkliste sowie alle wichtigen Formulare zum BFD mit Flüchtlingsbezug für Kommunen sind zudem hier im Schwerpunktbereich „Bundesfreiwilligendienst“ abrufbar.
Weitere Informationen:
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