„Die erfolgreiche Politik der Bundesregierung hat dazu geführt, dass sich derzeit mehr als 85.000 Menschen freiwillig in einem gesetzlich geregelten Freiwilligendienst engagieren. Aktuell sind weit über 30.000 Freiwillige im neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagiert“, dies teilt die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/9548) mit. Damit sei die Bundesregierung, weniger als ein Jahr nach der Aussetzung der Wehrpflicht, einer Kultur „selbstverständlicher Freiwilligkeit näher als je zuvor“.
Die durch die Zentralstellen geforderte Erhöhung der Freiwilligenförderung für BFD und FSJ würde nach einer ersten, sehr groben Schätzung für das Jahr 2012 ca. 100 Mio. Euro und ab 2013 ca. 200 Mio. Euro zusätzlich notwendig machen. Diese zusätzlich benötigten Haushaltsmittel berührten das Budgetrecht des Parlaments. Die Haushaltspolitiker aller im Bundestag vertretenen Parteien hätten jedoch ausnahmslos übereinstimmend erklärt, dass im laufenden Haushaltsjahr keine zusätzlichen Mittel für die Freiwilligendienste zur Verfügung gestellt werden können.
In den Jugendfreiwilligendiensten habe die Zahl der Freiwilligen nochmals deutlich auf beinahe 50.000 gesteigert werden können. Die Befürchtung aller wohlfahrtsverbandlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen, der neue BFD könnte zu einer Konkurrenz der bestehenden Jugendfreiwilligendienste (JFD) werden, habe sich somit nicht bewahrheitet; auch die JFD gehen massiv gestärkt aus den Veränderungen hervor. Insgesamt sei die Zahl der Freiwilligen innerhalb eines Jahres verdoppelt worden.
Die Bundesregierung werde den BFD und die JFD sorgfältig evaluieren, eine entsprechende europaweite Ausschreibung sei erfolgt. Aus dieser umfangreichen gemeinsamen Evaluation erwarte die Bundesregierung detaillierte Antworten und weitere Erkenntnisse.
In ihrer Antwort listet die Bundesregierung auch Übersichten über die Anzahl der Vereinbarungen für den BDF nach Bund/Ländern, Geschlecht und Alter auf.
Konkret sind nach dem Wegfall des Zivildienstes bundesweit 42.241 Vereinbarungen (Stand 16. April 2012) zum BFD im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) registriert. Spitzenreiter ist das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 8.931 Vereinbarungen, gefolgt von Sachsen (5.565), Baden-Württemberg (5.082), Bayern (3.846), Niedersachsen (3.627), Thüringen (2.806), Hessen (2.010), Sachsen-Anhalt (1.988), Brandenburg (1.731), Schleswig-Holstein (1.347), Berlin (1.263), Mecklenburg-Vorpommern (1.068), Hamburg (980), Saarland (416) und Bremen (261).
Zur Arbeitsmarktneutralität teilt die Bundesregierung mit, dass die Kriterien zur Prüfung des BFD inhaltlich in vollem Umfang denen im Zivildienst sowie denen der JFD entsprechen. Zusätzlich müssten sich im BFD die Einsatzstellen nach den entsprechenden Richtlinien schriftlich gegenüber dem Bund zur Wahrung der Arbeitsmarktneutralität verpflichten und versichern, dass durch die Anerkennung als Einsatzstelle und den Einsatz Bundesfreiwilliger die Einstellung neuer Beschäftigter nicht verhindert werde und der Einsatz Freiwilliger nicht zu einer Kündigung von Beschäftigten führe. Darüber hinaus müsse der Antragsteller bestätigen, dass der Betriebs- oder Personalrat beteiligt wurde, wenn in der Einrichtung ein solcher vorhanden sei.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Kriterien zur Prüfung der Arbeitsmarktneutralität, die sich bereits im Zivildienst und in den Jugendfreiwilligendienste bewährt haben, auch für den BFD geeignet und ausreichend. Die Bundesregierung werde die Entwicklung im Bundesfreiwilligendienst beobachten und ggf. die Kriterien überarbeiten. Nicht zuletzt hätten die Freiwilligen selber, aber auch die Angestellten der Einsatzstellen und deren Interessensvertretungen (u. a. Betriebs-und Personalräte) ein hohes Interesse an der arbeitsmarktneutralen Durchführung der Freiwilligendienste, so dass gewährleistet sei, dass Verstöße umgehend gemeldet würden.
Auf die Frage nach einer möglichen flexibleren Ausgestaltung des BFD teilt die Bundesregierung mit, dass die derzeitige Nachfrage eindeutig darauf hinweise, dass sich die gesetzlichen Stimmungen bewährt haben. Deshalb seien Änderungen, wie beispielswiese Flexibilisierungen oder andere zeitliche Regelungen sorgfältig zu prüfen. Gründe für eine Änderung dieser Rahmenbedingungen könnten sinnvollerweise erst nach einer sorgfältigen Evaluation benannt und bewertet werden. Durch solche Änderungen dürften die Unterschiede zwischen den geregelten Freiwilligendiensten und dem allgemeinen bürgerschaftlichen Engagement nicht verwischt werden. Im Rahmen der derzeit ausgeschriebenen gemeinsamen Evaluation des BFD und der JFD werde umfassend evaluiert werden, wie diese Freiwilligendienste zielgerichtet weiterentwickelt und optimiert werden könnten.
Der vollständigen Text der Antwort der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes steht unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung.
(Ute Kreienmeier)