Zwischen den Ressorts konnte nun ein Kompromiss erzielt werden:
1. Der bisherige Wehrsold bleibt innerhalb der Bezüge für den Freiwilligenwehrdienst steuerfrei gestellt.
2. Ferner wird das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (derzeit monatlich maximal 336 Euro) ebenfalls steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge wie zum Beispiel unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sind steuerpflichtig.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt diese Entscheidung als ein gutes Signal an die vielen jungen und älteren Menschen, die sich freiwillig in sozialen Einrichtungen engagieren wollen. Diese Entscheidung bedeutet eine weitere Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und wird die Arbeit vor Ort in den Kommunen im Bundesfreiwilligendienst erleichtern.