Das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst ist am 3. Mai 2011 in Kraft getreten. Mit dem Bundesfreiwilligendienst will die Bundesregierung rund 35.000 Männern und Frauen pro Jahr die Möglichkeit zum Einsatz bieten. Der Bundesfreiwilligendienst tritt mit dem Wegfall des Zivildienstes ab dem 1. Juli neben das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Beide Dienste werden dabei weitgehend gleich ausgestattet, gemeinsam durchgeführt und verwaltet.
Inhalte des Bundesfreiwilligendienstes:
- Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters nach
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
- Wie in den Jugendfreiwilligendiensten soll der Einsatz in der Regel zwölf,
mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern.
- Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer
Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind,
ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
- Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral
sein. Er soll nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer
Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
- Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivildienstleistenden
besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden können. Zudem sollen die
Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert
werden.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
- Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird
wie im FSJ/FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.
- Die Eltern der Freiwilligen erhalten Kindergeld.
- Der Bund fördert nach den Planungen des BMFSFJ die Freiwilligendienste
künftig mit 350 Millionen Euro pro Jahr.
Detaillierte Informationen zum Bundesfreiwilligendienst können unter www.bundesfreiwilligendienst.de abgerufen werden.
Darüber hinaus hat das Kampagnenbüro „Bundesfreiwilligendienst“ ab sofort folgende Servicehotlines geschaltet:
Serviceline für Fragen zum Bundesfreiwilligendienst: 0221 – 36 73 0
Serviceline zur Kampagne: 0221 – 160 82 32
Individualisierbare Anzeigenvorlagen, Materialien wie Flyer, Postkarten und Give-aways können angefordert werden beim:
Kampagnenbüro Bundesfreiwilligendienst
c/o neues handeln GmbH
Matthias Gradinger
Lindenstraße 20
50674 Köln
Per Mail unter kampagne@bundesfreiwilligendienst.de
Per Fax unter 0221 – 160 82 24
Per Telefon unter 0221 – 160 82 32