Nach einem zunächst holprigen Start im Sommer 2011 und allen damaligen Unkenrufen zum Trotz schreibt der Bundesfreiwilligendienst (BFD) nach sieben Monaten eine rasante Erfolgsstory. Harsche Kritik und Zweifel äußerste seinerzeit insbesondere Vertreter der Freien Wohlfahrtsverbänden. Sie befürchteten erheblichen Bewerbermangel und in jedem Falle eine Lücke, die man keinesfalls schließen könne.
Der DStGB war dagegen von Anfang an vom Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes überzeugt und hat ihn mit allen Mitteln unterstützt. So startete der DStGB in 2011 eine umfassende kommunale Info-Kampagne zu den Möglichkeiten des BFD richtete eine Servicestelle zur Beratung von Kommunen und interessierten Freiwilligen ein. Durch die aktuellen Zahlen sieht sich der DStGB heute in seiner damaligen Einschätzung voll bestätigt.
Schwierigkeiten wegen zu großen Erfolges
Sieben Monate nach seiner Einführung ist nun allerdings der BFD so erfolgreich, dass ihm nunmehr sogar Schwierigkeiten drohen: Es gibt aktuell mehr Bewerber als freie Plätze. Bis zum Sommer wird mit 60 000 Interessenten gerechnet. Es dürfen aber nur 35000 Freiwillige zur gleichen ihren Dienst absolvieren, da das Bundesfamilienministerium nur für diese Anzahl Gelder im Haushalt eingestellt hat.
Kontingente reichen nicht mehr aus
Bereits Mitte Januar 2012 hatte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Steuerungsnotwendigkeiten hingewiesen. Weil die gemeldete Zahl „höchst erfreulicherweise weit über 35 000“ liegt“, sei damit zu rechnen, dass die zu verteilenden Kontingente nicht für alle Wünsche aller Zentralstellen ausreichen dürften. Verträge dürften nur zugesagt werden, wenn tatsächlich ein freier BFD-Platz zur Verfügung stände.
Von der bisher sehr weit verbreiteten Praxis rückwirkender Vertragsabschlüsse müsse Abstand genommen werden, da nicht mehr gewährleistet sei, dass ein Freiwilliger tatsächlich einen Vertrag erhalten könne.
Diese Steuerungshinweise aus dem BAFzA führten faktisch bereits in vielen Kommunen und bei anderen Trägern von Freiwilligendienst-Stellen zu einem Einstellungsstopp. Vielen Bewerbern wurde bereits abgesagt.
Vier Monate Einstellungsverbot
Aufgrund des ungebrochenen Ansturms hält das BAFzA jetzt eine Kontingentierung der Plätze für alle Zentralstellen und ein zeitlich befristetes Einstellungsverbot für erforderlich (siehe Schreiben des BAFzA als PDF-Dokument).
Ein Erfolgsrezept darf nicht abgewürgt werden
Der DStGB hält diese Entscheidung für falsch. Statt Kontingentierung und vorübergehendem Einstellungsverbot fordert der DStGB eine Aufstockung der Finanzierung um 150 Mio. Euro für den Ausbau weiterer Bundesfreiwilligenplätze. Die aktuelle Zahl von 35 000 Bundesfreiwilligen belegt eindrucksvoll, dass das Interesse am Bundesfreiwilligendienst riesengroß ist, sowohl bei den jungen und älteren Menschen wie auch bei den Kommunen als Einsatzstellen.
Ein Einstellungsverbot ist angesichts des Bewerberansturms und den vorrausgegangenen Werbekampagnen bei den Menschen, die sich freiwillig in sozialen Einrichtungen engagieren wollen, nicht zu vermitteln. Es ist auch ein herber Rückschlag für alle Kommunen, welche bisher große Anstrengungen unternommen haben, um dem Bundesfreiwilligendienst zum Erfolg zu verhelfen, zumal durch den neuen Dienst der Wegfall des Zivildienstes auch nicht annähernd kompensiert werden kann. Gerade jüngeren Freiwilligendienstlern werden nun Möglichkeiten genommen, nach ihrem Schulabschluss erste Berufserfahrungen zu sammeln. Dies kann aber nicht im Interesse der Politik sein.
Jetzt sieht der DStGB den Bundestag aber auch die Länder am Zug, zusätzliche Mittel im Haushalt zum Ausbau der Plätze und damit zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu genehmigen. Jeder, in bürgerschaftliches Engagement investierte Euro ist eine gute Investition in die Zukunft unseres Landes.
Der Bundesfreiwilligendienst eröffnet anders als der bisherige Zivildienst mehr Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichsten städtischen und gemeindlichen Aufgabenfeldern. Die Jobs stehen allen offen, werden vergütet und mit Fortbildungen verknüpft. Der Bund stellt jährlich 210 Millionen Euro für das Bundesprogramm zur Verfügung – dies ermöglicht 35.0000 Stellen.
Viele Kommunen haben das neue Angebot angenommen, weil für sie in einer alternden und schrumpfenden Gesellschaft freiwilliges Engagement immer wichtiger wird. Sie haben und wollen auch zukünftig aktiv um Freiwillige werben und die Möglichkeiten des BFD nutzen, um ihr soziales Kapital zu stärken.