Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen: Kindergeld im BFD wird rückwirkend ausgezahlt

Damit ist das Gesetzgebungsverfahren nun endgültig abgeschlossen und das Warten hat ein Ende. Das Kindergeld wird  rückwirkend zum 01.01.2011 gezahlt; die Familienkassen werden unmittelbar informiert.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder begrüßt dieses Ergebnis: „Das Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst ist ein zentraler Bestandteil unserer Anerkennungskultur.“

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.bafza.de

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