1. Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug
Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug werden unverzüglich und vorrangig bearbeitet. Sollte der Einsatzstelle wenige Tage vor Dienstbeginn keine genehmigte Vereinbarung vorliegen, wird um telefonische Klärung mit der Zentralstelle BAFzA seitens der Einsatzstelle gebeten, ob die/der Freiwillige den Dienst beginnen kann.
Ein Dienstantritt der Freiwilligen im Sonderprogramm ist ohne Genehmigung der Vereinbarung nicht möglich.
Das BAfzA weist daraufhin, dass bereits gebuchte Vereinbarungen häufig unvollständige Angaben enthalten. Insbesondere werde die Staatsangehörigkeit oft nicht angegeben, dies sei auch bei Deutschen zwingend erforderlich.
Das Vorliegen einer Beschäftigungserlaubnis müsse bei "Flüchtlingen" bestätigt werden.
2. Pädagogische Begleitung
Alle Freiwilligen, die im Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug eingesetzt sind, müssen pädagogisch besonders begleitet werden. Für die Einsatzstellen bedeutet das, dass die Bildungs- und Begleitangebote – bis auf ein verpflichtendes Reflexionsseminar – nicht an die Bildungszentren des Bundes abgegeben werden können, sondern die pädagogische Begleitung muss selbst organisiert und umgesetzt werden.
Für alle Freiwilligen wird die pädagogische Begleitung schon in der Freiwilligenvereinbarung festgelegt. Sicherzustellen ist ein verpflichtendes Reflexionsseminar, das für unter 27-Jährige 5 Tage und für über 27-Jährige 2 Tage betragen muss. Die übrige pädagogische Begleitung muss von der Einsatzstelle so ausgestaltet werden, dass Qualität und Umfang den hohen Ansprüchen der im Regel-BFD vorgesehenen Bildungstage entsprechen.
Deshalb sind in der Online-Buchung bei 12 Monaten BFD folgende Eingaben erforderlich:
Unter 27-Jährige
- Anzahl der Gesamtseminartage: 25
- Anzahl der Bildungstage über Bildungszentrum: 5
Über 27-Jährige
- Anzahl der Gesamtseminartage: 12
- Anzahl der Bildungstage über Bildungszentrum: 2
Die Mindestanzahl der gesamten Seminartage (incl. Reflexion)
- beträgt für unter 27-Jährige bei einer Dienstzeit von
• 6 Monaten: 13 Tage
• 7 Monaten: 15 Tage
• 8 Monaten: 17 Tage
• 9 Monaten: 19 Tage
• 10 Monaten: 21 Tage
• 11 Monaten: 23 Tage
• 12 Monaten: 25 Tage
- und für über 27-Jährige jeweils 1 Seminartag pro Monat.
3. Anerkennung als Einsatzstelle
Im Hinblick auf die Beantragung zur Anerkennung einer neuen kommunalen Einsatzstelle sowie im Falle der Aufstockung der Plätze in einer bereits anerkannten kommunalen Einrichtung ist darauf hinzuweisen, dass Städte und Gemeinden im Mitgliedsbereich des Deutschen Städte- und Gemeindebundes - wie bislang - die Möglichkeit haben, sich dem BAFzA als Zentralstelle zuzuordnen. Sowohl die Zuordnung als auch die Anerkennung einer Einsatzstelle sollte unter Angabe der Spitzenverbandsnummer des DStGB SPIDE00012 erfolgen.
4. Weiterführende Informationen und Hinweise
Alle wichtigen Informationen und aktuelle Formulare für die Anerkennung als Einsatzstelle, Abschluss der Vereinbarungen sowie der geltenden Rahmenbedingungen sind unter www.bundesfreiwilligendienst.de unter „Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ abrufbar.
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