Die im Rahmen dieses Förderwettbewerbs initiierten Modellprojekte sollen veranschaulichen, wie sich durch innovative Lösungen die Kosten für den Aufbau von Hochleistungsnetzen reduzieren lassen und solche Netze somit auch in Gebieten realisiert werden können, in denen ein konventioneller Ausbau schnell an Grenzen stößt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert daher den Aufbau passiver Infrastrukturen in einer begrenzten Zahl von Modellprojekten in Regionen, die aufgrund der Topografie, einer geringen Siedlungsdichte oder einer unzureichenden Ausstattung mit notwendigen technischen Einrichtungen kurz- bis mittelfristig nicht durch den Markt erschlossen werden können.
Als innovativ gelten beispielsweise Projekte, die weitestgehend vorhandene öffentliche und/oder private Infrastrukturen in den Netzaufbau einbeziehen. Dazu gehören bereits vorhandene Glasfasernetze, vorhandene Leerrohre und andere Infrastrukturen wie Abwasserrohre, die sich für eine kostengünstige Verlegung von Glasfaserkabeln bzw. den Aufbau hochleistungsfähiger Breitbandverbindungen eignen. Außerdem zählt hierzu die Nutzung systematischer Bauvorhaben (Radwege, Kanalverlegung, Straßenarbeiten, Sanierung vorhandener Wasser- oder Gasleitungen etc.), um Leerrohre mit oder ohne Kabel so zu verlegen, dass diese für den Aufbau eines Breitbandnetzes genutzt werden können.
Aufgrund der unterschiedlichen topografischen Beschaffenheit und der hohen Bedeutung der unterschiedlichen regionalen Ausstattung für den Vorbildcharakter der Modellvorhaben sollen die Projekte möglichst über die Flächenländer verteilt durchgeführt werden.
Um die Modellprojekte auf die am schwierigsten zu erschließenden Gemeinden zu begrenzen, sind grundsätzlich nur Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, in Ausnahmefällen auch Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern, sofern sich das Projekt auf ein abgrenzbares Gebiet mit weniger als 10.000 Einwohnern bezieht, teilnahmeberechtigt.
Teilnehmen können
(a) kreisangehörige Gemeinden und
(b) Verbandsgemeinden.
Eine Kumulierung mehrerer Gemeinden ist dabei möglich, soweit die Gesamtzahl der Einwohner 10.000 grundsätzlich nicht überschreitet.
Das BMWi fordert Interessierte auf, eine Projektskizze einzureichen. Diese soll 15 Seiten nicht überschreiten. Eine genaue Beschreibung der Anforderungen im Rahmen der Projektskizze findet sich im unten angeführten Link. Außerdem sind dort die Kriterien, die zur Bewertung der eingereichten Skizzen angewandt werden, aufgelistet.
Das Projekt muss im Einklang mit den Beihilfenvorschriften der Europäischen Kommission stehen.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Projektausgaben darf 500.000 Euro nicht überschreiten. Maximal 90 % dieser zuwendungsfähigen Projektausgaben können aus Mitteln dieses Förderwettbewerbs finanziert werden.
Die Durchführung des Wettbewerbs hat das BMWi dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen. Die Projektskizzen sind daher bis zum 15. November 2010 beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
(Ansprechpartner: Referat 425, Herr Fieber, Telefon: 06196/908453, E-Mail: ulrich.fieber@bafa.bund.de)
einzureichen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des BMWi abrufbar.