Solche Maßnahmen müssen vor ihrer Umsetzung von der Europäischen Kommission genehmigt werden, die diese am Maßstab der „Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (Breitbandleitlinien) prüft. Mit der erfolgten Genehmigung wurde die beihilferechtliche Grundlage für die Förderung der Betreiber von Breitbandnetzen durch Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel durch Bund, Länder und Kommunen geschaffen. Ziel dieser Förderung ist der sukzessive Aufbau eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (sog. „Next Generation Access (NGA)“), über das Dienste mit sehr hohen Datenübertragungsraten angeboten werden können.
Die Rahmenregelung des Bundes steht unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung.