Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten

Das Förderprogramm für alle öffentlichen Einrichtungen ohne Gewinnorientierung fördert vor allem die LED-Straßenbeleuchtung, aber auch die Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Lüftungsanlagen.

Anträge können in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 beim Projektträger Jülich gestellt werden, der auf seiner Internetseite alle Unterlagen und Formulare zur Verfügung stellt. Das Gesamtfördervolumen beträgt 30 Mio. Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt eine CO² Einsparung von mindestens 60% gegenüber der Altanlage aufweist und ein Volumen von mindestens 10 000 € hat.

Gefördert werden einerseits LED-Leuchten, deren Steuerung sowie die Installation. Nicht gefördert werden hingegen Masten. Anträge stellen können nur Fachplaner, fachkundige verwaltungsinterne Personen oder qualifizierte Fachbetriebe. Die Förderhöhe beträgt 40% und erfolgt als Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Finanzschwache Kommunen können darüber hinaus gefördert werden. Zudem muss sich die Anlage im Eigentum des Antragstellers befinden.

Gefördert wird ebenfalls die Modernisierung von Innen- und Hallenbeleuchtung in Höhe von 25% bei einer CO² Einsparung von 50%.

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