Pressemitteilung

Wärmewende mit Plan, Augenmaß und nachhaltiger finanzieller Unterstützung

Deutschlands Wärmeversorgung muss in den kommenden Jahrzehnten klimaneutral gestaltet werden und die Kommunen stehen hinter diesem Ziel. Die Wärmeplanung ist dabei die maßgebliche Grundlage. Erst wenn ein Wärmeplan in einer Kommune vorliegt, sollen die Vorgaben für Heizungsanlagen der Gebäudeeigentümer greifen.

Die Erfahrungen aus Vorreiter-Kommunen im Bereich der Wärmeplanung zeigen allerdings, dass dies ein aufwändiger Prozess ist, in den beispielsweise Netzbetreiber einbezogen und Gebäudedaten erhoben werden müssen. Gleichzeitig muss in den Kommunen das Wissen zur Wärmeplanung aufgebaut werden. „Wir haben die Sorge, dass durch zu kurze und starre Fristen die Erstellung der Wärmepläne nicht für alle Kommunen leistbar ist. Deshalb sollten die Zeiträume zur Vorlage der Pläne für große Kommunen auf das Ende des Jahres 2026 und für kleinere Kommunen auf das Ende des Jahres 2028 verlängert werden“, forderte Dr. Gmehling. Für Gemeinden unter 20.000 Einwohnern muss zudem ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung gelten, um eine praxisgerechte und unbürokratische Umsetzung zu gewährleisten. Außerdem gilt es die Ausgestaltung der anstehenden Bundesregelung in Landesgesetzen zeitnah voranzutreiben. „Es muss sichergestellt werden, dass die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung unter dem Gesichtspunkt der Konnexität vorbehaltlos finanziell ausgeglichen wird und in der Folge der notwendige Aus- und Umbau der Versorgungsinfrastrukturen massiv und nachhaltig durch Förderprogramme unterstützt wird“, sagte Gmehling.

Dazu muss das Wärmeplanung-Gesetz mit einem Fördergesetz für die Infrastruktur verknüpft werden. Die Dekarbonisierung der Wärmeinfrastruktur ist eine Transformationsaufgabe für Generationen und erfordert einen Investitionsaufwand, der bereits mit dem Wiederaufbau Deutschlands verglichen wurde: Wärmenetze müssen geplant und ausgebaut werden, Energienetze ertüchtigt, Wärmeerzeugungs- und Speicheranlagen ausgebaut werden. Hinzu kommen die energetische Sanierung und der Umbau von Gebäuden und Quartieren. Schließlich muss dort, wo Wasserstoff keine Anwendung findet, über die Zukunft und Finanzierung der Gasnetzinfrastruktur gesprochen werden.

 „Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf die Wärmeplanung und ihre Umsetzung verlassen können. Dazu brauchen die Kommunen und ihre Unternehmen gute Rahmenbedingungen. Bund und Länder sind aufgefordert dazu einen Rechtsrahmen mit Plan, Augenmaß und nachhaltiger finanzieller Unterstützung zu schaffen“, so Gmehling abschließend

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