Pressemitteilung

Straßenverkehrsgesetz: Kommunen brauchen mehr Handlungsfreiheit

Im Bundestag und Bundesrat werden derzeit Neuregelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) diskutiert. Die Einrichtung von Tempo 30 oder von Fußgängerüberwegen soll damit erleichtert werden. Aus Sicht des DStGB verliert sich der Kompromiss der Bundesregierung aber in unzureichenden und teils komplizierten Einzelfallregelungen. Das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, den Kommunen mehr Entscheidungsbefugnisse im Sinne von Klima- und Gesundheitsschutz, Verkehrssicherheit sowie Lebensqualität vor Ort zu geben, wird somit nicht ausreichend gewürdigt.

„Deutschlands Städte und Gemeinden brauchen ein modernes Verkehrsrecht anstelle eines weiteren „Klein-Klein“ an Ausnahmeregelungen und komplexen Nachweisverfahren. Die vorliegenden Entwürfe zum Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung sind hierbei leider nicht der ersehnte große Wurf, um den Schilderwald zu lichten, passgenaue Lösungen umzusetzen und so die Verkehrswende zu unterstützen“, so der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern).

Vielen Städten und Gemeinden sind derzeit die Hände gebunden, wenn es um die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder anderen verkehrlichen Maßnahmen geht. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen oder Tempo 30 bedürfen oftmals bürokratischer Verfahren und nachgewiesener Unfallzahlen anstatt dem Präventionsprinzip folgend passgenaue Lösungen flexibel und schnell zu ermöglichen.

„Die nun vorgesehene Möglichkeit, künftig nicht nur direkt vor Schulen, sondern auch entlang stark frequentierter Schulwege Tempo 30 einrichten zu können, geht in die richtige Richtung. Ebenso ist die Aufnahme von Spielplätzen in die Liste von zulässigen Bereichen für eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit überfällig. Es gibt jedoch eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, vor denen die Kommunen Maßnahmen zu mehr Verkehrssicherheit und Klimaschutz weiterhin nicht durchsetzen können. Anstelle auf die kommunale Abwägung in der Verkehrsgestaltung zu vertrauen, bleibt der Gesetzgeber zu zaghaft. Wir brauchen maximale Handlungsspielräume vor Ort und ein stärkeres Vertrauen auf die kommunale Ebene“, so Hacker abschließend.

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