„Auf der kommunalen Ebene herrscht ein breiter und parteiübergreifender Konsens, dass eine Reform des Straßenverkehrsrechts überfällig ist. Das Verkehrsgeschehen hat einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt oder Gemeinde wohl und sicher fühlen. Es ist notwendig, dass weitere Entscheidungsbefugnisse jetzt in die Hände der Entscheidungsträger vor Ort gelegt werden“, so der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern).
Der Bundesrat hatte der Novelle der Straßenverkehrsgesetzes und damit auch einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im November 2023 seine Zustimmung verweigert. Beabsichtigt war, den Kommunen zusätzliche Entscheidungsbefugnisse an die Hand zu geben. So sollten verkehrliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, Radfahrstreifen oder Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten erleichtert werden. Neben der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs sollten auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und des Städtebaus bei der Verkehrsgestaltung eine stärkere Rolle spielen dürfen.
„Die Blockade im Bundesrat ist absolut unverständlich. Die Reform könnte dazu führen, dass der Straßenverkehr sicherer wird und bürokratische Hürden der Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen zumindest in Teilen entfallen“, so Hacker abschließend.