Die Sozialausgaben sind und bleiben ein Risiko für die Haushalte der Städte und Gemeinden. Dabei ist der leichte Rückgang der Sozialleistungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vergleichszeitraum um 0,4 % auf 29,4 Milliarden Euro zu begrüßen – sie bedeuten aber leider keine Trendwende. Die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind um 0,9 Milliarden Euro auf 2,0 Milliarden Euro zurückgegangen, was aber auf den Abschluss von Asylverfahren zurückführbar ist. Diesem Rückgang stehen Zuwächse bei den Leistungen an Arbeitsuchende (SGB II) um 6,8 % auf 6,4 Milliarden Euro, den Sozialhilfeleistungen (SGB XII) um 1,5 % auf 14,1 Milliarden Euro und bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um 4,6 % auf 5,7 Milliarden Euro gegenüber. Für 2017 werden kommunale Sozialausgaben von über 63 Milliarden Euro erwartet, das wären 4 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2016. „Angesichts dieser Zahlen steht es außer Frage, dass die Kommunen von Bund und Ländern noch stärker und nachhaltig von Sozialausgaben entlastet werden müssen“, so Landsberg.
„Bedenklich ist, dass die kommunalen Investitionen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um über 100 Millionen Euro leicht zurückgegangen sind. Von einer dringend notwendigen Trendwende bei den Investitionen sind wir weit entfernt, weil vielerorts das Geld nicht zur Verfügung steht“, so Landsberg. Angesichts eines kommunalen Investitionsrückstandes in Höhe von 126 Milliarden Euro nach den Zahlen des KfW Kommunalpanel 2017 zeigt dies, dass die Bemühungen um Steigerung der kommunalen Investitionsfähigkeit weiterverfolgt werden müssen. Das gilt für die nötigen Finanzmittel, gerade in finanzschwachen Kommunen. Aber auch für die Erleichterung der Investitionstätigkeit in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht.
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 30/2017)