DStGB-Ausschuss

Bildungspolitik: Nicht kleckern, sondern klotzen

Um den Herausforderungen der wieder steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern, der zunehmenden Heterogenität der Bildungsteilnehmer zu begegnen und den Investitionsstau zu meistern, bedarf es erheblicher infrastruktureller und finanzieller Unterstützung. Dies kann nur durch gemeinsame finanzielle Anstrengungen von Bund und Ländern im Rahmen eines kooperativen Bildungsföderalismus gelingen. Darüber hinaus müssen die Länder sich auf gemeinsame Bildungsstandards verständigen.

Nach Jahren des Rückgangs verlassen mit 50.000 wieder mehr Schüler die Schule ohne Abschluss. Rund 270.000 junge Leute befinden sich im sog. Übergangssystem. Allein dieses Übergangssystem zur Nachholung von Schulabschlüssen und der Berufsqualifizierung kostet über 2 Mrd. Euro jährlich.

Der Digital Pakt, mit dem der Bund die Länder auf dem Weg in die digitale Schulbildung mit 5 Milliarden Euro unterstützt, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der Beschaffung von Laptops oder Whiteboards sei es aber bei weitem nicht getan, stellte der Beigeordnete des DStGB, Uwe Lübking, fest.

Notwendig sei eine nachhaltige Betreuung der Netzwerke in den Schulen, damit diese auch tatsächlich dauerhaft funktionieren und leistungsfähig sind. Dazu bräuchten die Kommunen die entsprechenden Finanzmittel und geeignetes Personal. Ein Schwerpunkt in der Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer müsse die Qualifizierung zu Medienspezialisten in ihren Schulen sein. Wer digitale Bildung in der Schule umsetzen will, braucht dafür entsprechende Lerninhalte wie etwa digitale Schulbücher. Es wäre sinnvoll, wenn sich die Kultusministerkonferenz hier auf einheitliche Grundsätze verständigen würde. Dies gilt auch für eine sogenannte „Bildungs-Cloud“, über die die Schüler auf vorgefertigte digitale Unterrichtsmaterialien und Lehrmedien zugreifen können. „Wenn 16 Bundesländer die digitale Schulbildung unterschiedlich angehen, wird es teurer, schlechter und dauert länger. Das kann sich Deutschland nicht leisten. Hier müssen wir nicht kleckern, sondern klotzen. damit der digitale Bildungsstandort Deutschland nicht am Ende die rote Laterne in Europa hat“, betonte Lübking.

Der Ausschuss äußerte Bedenken, ob der im Koalitionsvertrag verabredete Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden könne. Der Wunsch nach einem solchen Rechtsanspruch sei verständlich, betonte Christiansen, wollen doch immer mehr Mütter und Väter erwerbstätig sein. Es fehle aber am Personal und den Räumlichkeiten. Darüber hinaus müsse geklärt werden, wie die Investitions- und Betriebskosten aufgebracht werden. Die zusätzlichen Betriebskosten dürften bis zu 10 Mrd. Euro betragen. Der Ausschuss sieht die Länder in der Pflicht, Ganztagsplätze mit verbindlichen zeitlichen Strukturen in Schulen auszubauen und verortet diese Verpflichtung nicht bei den Kommunen im Jugendhilferecht. „Für Schülerinnen und Schüler sollte dies dort geregelt werden, wo es hingehört, nämlich im Schulbereich“, erklärte Dr. Christiansen. Ansonsten bestehe die Gefahr eines Parallelsystems zu den bestehenden schulischen Ganztagsangeboten mit der Gefahr eines Flickenteppichs an Betreuungsangeboten ohne einheitlichen pädagogischen Ansatz.

Ein leistungsstarkes und chancengerechtes Bildungssystem muss ausreichend finanziert sein. Allein der Investitionsstau liegt bei 43 Mrd. Euro. Während über 50 Prozent der Haushaltsmittel für die Sozialsysteme ausgegeben werden, sind dies nur 7 Prozent für Bildung und Forschung. „Die Politik sollte deshalb den Mut aufbringen, die Finanzmittel zugunsten der Förderung des Bildungssystems umzuschichten“ forderte Lübking abschließend.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 17-2019)

Weitere Informationen:

(Foto: © Stadt Stein)

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